Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte mindestens einen und höchstens zwei weitere Bürgermeister. Die Wahl findet nach Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln statt. Zu wählen ist der Zweite Bürgermeister.

 

Zu seiner Unterstützung beruft Erster Bürgermeister Greif einen Wahlausschuss, bestehend aus den in der Sitzung anwesenden gemeindlichen Beamten Franz und Racher. Der Wahlausschuss teilt die Stimmzettel aus und fordert die Mitglieder des Gemeinderats (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) auf, einzeln ihren Stimmzettel in der bereitgestellten Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne einzuwerfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

 

Von den anwesenden 16 Mitgliedern des Gemeinderats haben alle den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein; alle Stimmzettel sind gültig. Auf GRM Seuberth entfallen zehn Stimmen, auf GRM Karl fünf und auf GRM Horner eine Stimme.

 

Der Erste Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass GRM Seuberth mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO) erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt, was dieser bejaht.