Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erhebt im Rahmen der 2. Planänderung zur Planfeststellung für das „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, S-Bahn Nürnberg – Forchheim, Planfeststellungsabschnitt 17, Erlangen“ Einwendungen gemäß Anlage, Stand vom 06.05.2008.

 

Die in der Anlage dargestellten Einwendungen berücksichtigen einerseits den seit der 1. Planänderung fortgeschriebenen Stand der gemeindlichen Planungen (Punkte B 1 und B 2) und ergänzen andererseits die Einwendungen zur 1. Planänderung (Punkte B 3 und B 4).


Für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld/S-Bahn Nürnberg – Forchheim im Planfeststellungsabschnitt 17, Erlangen, wurde im Jahr 1996 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die öffentliche Auslegung fand im Oktober 1996 und der Erörterungstermin im Juli 1997 statt. Der Planfeststellungsbeschluss erging bis dato jedoch nicht.

 

Wegen veränderter Randbedingungen und der von der Bahn im Erörterungstermin 1997 gemachten Zusagen, war die Planung durch die DB ProjektBau GmbH als Nachfolgerin der Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH (PBDE) zu überarbeiten, und zwar so weitgehend und umfassend, dass die Einleitung eines (ersten) Änderungsverfahrens erforderlich wurde.

 

Auf Antrag der DB ProjektBau GmbH hatte daraufhin das Eisenbahnbundesamt als zuständige Planfeststellungsbehörde das 1. Planänderungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren hat die Gemeinde Bubenreuth eine Reihe von Einwendungen erhoben (Beschluss Nr. 94 vom 14.11.2006). Ein Erörterungstermin, an dem die Einwendungen zu behandeln wären, wurde noch nicht anberaumt.

 

Stattdessen hat die DB nun ein 2. Planänderungsverfahren eingeleitet, mit dem das 1. Planänderungsverfahren ergänzt und teilweise geändert wird. Die Änderungen und Ergänzungen umfassen neben einer größeren Anzahl von Planungsänderungen insbesondere die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans auf der Grundlage aktueller Flora- und Faunaerhebungen und Änderungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Gebiet der Gemeinde Bubenreuth ist allerdings von keiner einzigen Änderung betroffen.

 

Gleichwohl kann die 2. Planänderung zum Anlass genommen werden, ergänzende Einwendungen zu erheben wie sie in der Anlage dargestellt sind.

 

In der Beratung stellt GRM Horner folgenden

 

Antrag:

 

Die „Ergänzenden Einwendungen“, wie sie nach dem Stand vom 29.04.2008 der Beschlussvorlage beigefügt sind, sind um einen weiteren Punkt B 4 zu ergänzen, der wie folgt lauten solle:

 

Die vorgesehenen Lärmschutzanlagen sind als erste Maßnahmen bereits bei Baubeginn herzustellen, um so den Ort auch von dem zu erwartenden erheblichen Baulärm abzuschirmen.

 

 

GRM Reiß weist darauf hin, dass die Bahn der Gemeinde bei den Vertragsverhandlungen über den Betrieb der „Park & Ride“-Anlage zugesagt habe, die Wetterschutzanlage auf der Ostseite des bestehenden Bahnsteigs zu erneuern, und zwar in der Ausführung, wie sie zwischenzeitlich auf der Westseite errichtet worden ist.


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen