Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 409/4 mit einem Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garagen wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass der lt. gemeindlicher Stellplatz- und Garagensatzung erforderliche dritte Stellplatz für die Einliegerwohnung vor der Weitergabe des Bauantrags an das Landratsamt planerisch nachgewiesen wird.


Das geplante Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und die baurechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen alle vor; die Entwässerung erfolgt über die Bubenruthiastraße. Es sind, soweit erkennbar, keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt und die Vorgaben des § 34 BauGB werden eingehalten. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubenreuth ist anzuwenden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen