Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
„HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2008
Auf Grund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 6.005.740
EUR
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.057.450EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§
4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 300
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§
5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in
Kraft.
(Ausfertigung)“
Dem Haushaltsplan in der Fassung vom 10.03.2007 zusammen mit allen Anlagen wird zugestimmt, mit der Maßgabe dass,
- bei Haushaltsstelle 1.9121.3767 der Ansatz von 770.000 auf 370.000 € reduziert und
- bei Haushaltsstelle 1.9101.3100 der Ansatz von 238.170 auf 638.170 € erhöht wird.
Die Anlagen (Rücklagenübersicht usw.) sind dementsprechend anzupassen.
Sachverhalt:
Der Haushalt 2008 wurde im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Anwesend: |
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14 |
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