Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth nimmt Kenntnis vom Antrag der Amer Immobilien GmbH vom 27.11.2007 zur Errichtung eines Gedenksteines am neu errichteten Kreisverkehr an der Staatsstraße St 2244/Kreisstraße ERH 24/Gewerbegebiet Bruckwiesen. Die Gemeinde stimmt – unbeschadet der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigung – der Errichtung des Steines auf dem gemeindlichen Grundstück zu, so und an dem Standort, wie aus den vorgelegten Plänen und Skizzen ersichtlich.


Die Amer Immobilien GmbH hat bei der Gemeinde beantragt, am neu errichteten Kreisverkehr an der Staatsstraße St 2244/Kreisstraße ERH 24/Gewerbegebiet Bruckwiesen, einen Gedenkstein auf gemeindlichem Grund zu errichten. Die Verwaltung hat diesen Antrag dem zuständigen Staatlichen Bauamt vorgelegt, das gegenüber dem Antragsteller darüber entscheiden muss, ob es eine Ausnahme vom Anbauverbot an Staatsstraßen zulässt.

 

Der Bescheid des Staatlichen Bauamtes liegt zwar noch nicht vor, der Sache nach haben aber weder das Staatliche Bauamt selbst noch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt oder die Polizeiinspektion Erlangen-Land Einwendungen dagegen vorgebracht, den Gedenkstein an der vorgesehenen Stelle zu errichten.

 

Unabhängig von der zu erwartenden öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf die Amer Immobilien GmbH aber auch einer privatrechtlichen Zustimmung der Gemeinde zur Benutzung des in deren Eigentum stehenden Grundstücks.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen