Beschluss: Kenntnis genommen

Dringliche Anordnung:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erkennt für ein Bubenreuther Kind einen Platz in dem Kindergarten „Kinderlaube“ der Siemens AG, Erlangen, ab 08.01.2008 bis längstens 31.08.2008 als bedarfsnotwendig an. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Bubenreuth für das Kind wird dem Träger des Kindergartens entsprechend den Basiswerten zugesichert. Die Kostenzusage wird widerrufen, wenn die Gründe für die Förderung wegfallen, sie kann widerrufen werden, sobald die Möglichkeit besteht, das Kind in eine Bubenreuther Kindertageseinrichtung aufzunehmen.


Die Eltern eines am 12.02.2005 geborenen Kindes aus Bubenreuth haben beantragt, den für das Kind nach den Weihnachtsferien (08.01.2008) vorgesehenen Platz im Kindergarten „Kinderlaube“ der Siemens AG, Erlangen, zu fördern. Die Bezuschussung wird bereits ab dem 08.01.2008 von den Eltern beantragt, um dem Kind eine "sanfte Eingewöhnung" in die neue Umgebung zu ermöglichen. Als Betreuungsbedarf wurde angegeben: wöchentlich 25 Stunden.

 

Da im Zeitraum zwischen dem Antragseingang am 10.12.2007 und der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung keine Entscheidung des Gemeinderats herbeigeführt werden konnte, bedurfte es einer Eilentscheidung des Bürgermeisters. In Vertretung des Ersten Bürgermeisters hat der Zweite Bürgermeister am 21.12.2007 eine entsprechende Dringliche Anordnung getroffen.

 

Ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht für das Kind ab dem 12.02.2008 (§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Dieser Anspruch ließ sich im Zeitpunkt des Antragseingangs in Bubenreuth nicht verwirklichen, da alle Einrichtungen vollständig belegt waren. Der Kindergartenplatz in der Einrichtung in Erlangen war deshalb (widerruflich) als bedarfsnotwendig anzuerkennen und dementsprechend auch zu fördern. Die von der Gemeinde Bubenreuth zu leistende Förderung beträgt z. Zt. 960,89 EUR im Jahr.

 

GRM Seuberth berichtet folgendes: Eine Mutter habe kürzlich ihm gegenüber beklagt dass ihr Kind nicht in einen Bubenreuther Kindergarten aufgenommen werden konnte. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass nach seiner Kenntnis nun in Katholischen Kindergarten wieder Plätze zur Verfügung stünden.

 

GRM Horner fragt, ob die Bubenreuther Kindergärten auch von auswärtigen Kindern besucht würden; dem Vorsitzenden sind einzelne Fälle bekannt.

 

GRM Winkelmann schlägt vor, dass die Verwaltung den Eltern der Kinder, die auswärtige Kindergärten besuchen, mitteilt, wenn bzw. ab wann für ihr Kind wieder ein Platz in Bubenreuth verfügbar ist.

 

Der Vorsitzende gibt die von Zweitem Bürgermeister Greif getroffene Dringliche Anordnung bekannt; sie lautet wie folgt: