Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Ersten Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplans 368 „George-Marshall-Platz“ keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können.

 

Im noch durchzuführenden vereinfachten Raumordnungsverfahren werden weder Einwendungen erhoben noch Anregungen gegeben.


Die Stadt Erlangen stellt einen Bebauungsplan zur Ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 368 „Röthelheimpark“ auf.

 

Ziel der Änderung ist, einen bisher als Mischgebietsfläche ausgewiesenen zentralen Bereich an der „Allee am Röthelheimpark“ in ein Sondergebiet „Einzelhandel und Büroflächen“ umzuwandeln. Die rund 13.000 m2 große Fläche soll den künftigen „George-Marshall-Platz“ aufnehmen und um diesen herum einer Bebauung als Laden- und Dienstleistungszentrum zugeführt werden, das der Nahversorgung des Stadtteiles Röthelheimpark dient.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im Zuge eines sogenannten „Beschleunigten Verfahrens“ (zur Innenentwicklung) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Die Stadt Erlangen gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern.

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen