Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2008 und im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2008 wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, zur Vorbereitung und Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen Vereinbarungen abzuschließen, die finanzielle Verpflichtungen für die Gemeinde Bubenreuth nach sich ziehen, sowie diesbezügliche nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (im Rahmen der „vorläufigen Haushaltsführung“) zulässige Ausgaben zu tätigen; § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und d der Geschäftsordnung gilt sinngemäß, jedoch mit der Maßgabe, dass die Wertgrenze abweichend auf 15.000 EUR im jeweiligen Einzelfall erhöht wird.

 


Bereits im September letzten Jahres hatte die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg Gespräche mit Ingenieuren darüber aufgenommen, wie für die Gemeinden Marloffstein, Spardorf und Uttenreuth die topografischen und hydrologischen Grundlagen für ein Niederschlagsabflussmodell ermittelt sowie Vorschläge für gewässerbauliche Maßnahmen ausgearbeitet werden können.

 

Im Oktober hat der Bürgermeister mit der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth vereinbart, dass sie die erforderlichen Planungsarbeiten für den Hochwasserschutz nicht nur für die Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich, sondern auch für Bubenreuth einem geeigneten Ingenieurbüro überträgt. Dieses Vorgehen wurde vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg für gut befunden.

 

Da der Nachtragshaushaltsplan 2007 entsprechende Ansätze vorsah und zu erwarten war, dass der auf Bubenreuth entfallende Kostenanteil für die zunächst in Auftrag zu gebenden Planungen unter 10.000 EUR bleiben würde, konnte der Bürgermeister im Rahmen seiner ihm von § 13 der Geschäftsordnung eingeräumten Befugnisse über die bereitgestellten Mittel verfügen.

 

Anfang November hatte die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth die nach damaligem Stand erforderlichen Planungsleistungen ausgeschrieben und stand vor dem Abschluss entsprechender Verträge, als seitens der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung anlässlich einer „Hochwasserkonferenz“ am 22.11.2007 im Landratsamt erklärt wurde, sie werde für alle betroffenen Gemeinden das Niederschlagsabflussmodell erarbeiten. Diese sollten sich dann zusammenschließen und unter Federführung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg gemeinsam ein die Gemeindegrenzen übergreifendes Hochwasserschutzkonzept von einem Ingenieurbüro erstellen lassen. Damit übernahm nun das Wasserwirtschaftsamt einen Teil der von der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth zur Vergabe an Dritte ausgeschriebenen Leistungen. Die Ausschreibungsergebnisse wurden damit unbrauchbar.

 

Im Rahmen einer weiteren Besprechung beim „Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband Mittlere Regnitz“ (AGV), Baiersdorf, am 29.11.2007 regte das Wasserwirtschaftsamt nun an, dass sich jeweils die zur Regnitz und die zur Schwabach hin entwässernden Gemeinden zusammenschließen sollten. In seinem Schreiben vom 03.12.2007 teilte das Wasserwirtschaftsamt der Gemeinde Bubenreuth daraufhin ausdrücklich mit, dass es „von seinem ursprünglichen Vorschlag Abstand (nehme)“ und es stattdessen für sinnvoll erachte, dass sich die Gemeinde Bubenreuth dem AGV anschließe.

 

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt übermittelte sodann am 05.12.2007 dem AGV und der Gemeinde Bubenreuth sowie der Stadt Forchheim (für den Ortsteil Kersbach) den Entwurf einer Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Beauftragung von Planungsleistungen für den Hochwasserschutz. Mit E-Mail vom 06.12.2007 teilte der Vorsitzende des AGV, Erster Bürgermeister Galster, mit, dass er die Vereinbarung nicht unterzeichnen werde, weil der AGV keine weiteren Aufgaben übernehmen könne; das Wasserwirtschaftsamt solle vielmehr seiner Stellung gerecht werden, die es mit der übernommenen „Federführung“ beanspruche, und den Hochwasserschutzplan entwickeln.

 

Einer Zusammenarbeit von Gemeinde Bubenreuth und AGV ist damit letztlich die Grundlage entzogen. Die Verwaltung hat sich daraufhin wieder nach Uttenreuth orientiert.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth unternimmt derzeit einen neuen Anlauf, für ihren Bereich (selbst für die teilweise zur Regnitz hin entwässernde Gemeinde Marloffstein) sowie – auf unsere Bitte hin – auch für die Gemeinde Bubenreuth die geänderten Planungsleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Nach vorläufiger Schätzung fallen für die Gemeinde Bubenreuth im Rahmen dieses Planungsauftrages Kosten in einer Größenordnung von 10.000 EUR an. Im Entwurf des Haushaltsplans 2008 sind zwar Ansätze in Höhe von 50.000 EUR für derartige Planungen vorgesehen, da aber der Haushalt bislang nicht in Kraft gesetzt ist, stehen diese Mittel auch noch nicht zur Verfügung des Bürgermeisters; vielmehr bedarf es dazu einer besonderen Ermächtigung durch den Gemeinderat.

 

In der Aussprache beklagt GRM Stumptner für die SPD-Fraktion, dass das Wasserwirtschaftsamt zwar die Gemeinden zum Handeln auffordere, aber sich nicht festlege, welche Planungen oder Maßnahmen sie denn veranlassen sollten. Dies werde aber von einer staatlichen Fachbehörde erwartet. Das Eingreifen der bayerischen Landespolitik und die vom Vorsitzenden des AGV verweigerte Kooperation hätten Konfusion und absoluten Stillstand bewirkt. Hier müssten umgehend der Staatsminister des Innern, Herr Herrmann, dem das Wasserwirtschaftsamt unterstellt sei, sowie der Umweltminister eingeschaltet werden. Bezug nehmend auf eine Initiative mehrerer Bubenreuther Bürger begrüßt er deren Engagement und bittet, einen „Runden Tisch“ einzurichten, um nicht den Behörden allein die Planungen zu überlassen. Die Hochwasserschutzplanung eigne sich auch nicht als Wahlkampfthema, sondern werde den Gemeinderat vielmehr auch in näherer Zukunft intensiv beschäftigen.

 

GRM Greif hält die Grundlagenermittlungen, die der AGV für seinen Bereich vorgenommen habe, für zu sehr ins Detail gehend. Die Planungsstandards seien deutlich zu hoch angesetzt. Dies sei nicht erforderlich und verursache nur unnötige und hohe Kosten. Er habe den Eindruck gewonnen, dass Bubenreuth sich nur deshalb den Planungen des AGV anschließen solle, damit es an den Kosten beteiligt werden kann.

 

GRM Hauke tönen die Worte des Leiters des Wasserwirtschaftsamtes noch in den Ohren, wonach „die Gemeinden an die Hand genommen“ werden sollen. Sie vermisse jedoch jegliche Führung seiner Behörde.

 

GRM Reiß berichtet von seiner Internet-Recherche. Danach werden in Bayern hohe Beträge für den Hochwasserschutz bereitgestellt, allerdings nach derzeitigem Stand kein Euro für Mittelfranken.

 

Dies wiederum wundert GRM Seuberth nicht. Er vermutet, dass die Gemeinden in Mittelfranken noch keinen Mittelbedarf angemeldet haben, weil sie mit den Planungen auf der Stelle treten.

 

GRM Winkelmann erinnert alles an das berühmte Schilda. Man müsse sich an die Chefs des Geschäftsführers des AGV und des Leiters des Wasserwirtschaftsamt wenden, also an die politisch Verantwortlichen, nämlich die Herren Galster und Herrmann.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen