Beschluss: angehalten

Die Eltern eines am 12.02.2005 geborenen Kindes aus Bubenreuth beantragen, den für das Kind ab 08.01.2008 vorgesehenen Platz im Kindergarten „Kinderlaube“ der Siemens AG, Erlangen, zu fördern. Als Betreuungsbedarf wird angegeben: wöchentlich 25 Stunden.

 

Ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht für das Kind ab dem 12.02.2008 (§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII).

 

Auf den unter Unterpunkt 2 dieses TOP 1 dargestellten Sachverhalt wird Bezug genommen.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass sich ein Beschluss zur Kostenübernahme für den Besuch eines auswärtigen Kindergartens erledigt habe, da das Kind nun einen Kindergarten am Ort besuchen könne.