Beschluss: angehalten

Die Eltern eines am 08.04.2005 geborenen Kindes aus Bubenreuth beantragen, den für das Kind ab 01.03.2008 vorgesehenen Platz im Kindergarten Heilig Kreuz, Erlangen, zu fördern. Als Betreuungsbedarf wird angegeben: wöchentlich 35 Stunden.

 

Ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht für das Kind ab dem 08.04.2008 (§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Dieser Anspruch ließ sich in Bubenreuth bis dato nicht verwirklichen, weil alle Einrichtungen vollständig belegt sind bzw. aus förderrechtlichen Gründen keine weiteren Kinder mehr aufnehmen konnten.

 

Der Kindergartenplatz in der Einrichtung in Erlangen wäre deshalb (widerruflich) als bedarfsnotwendig anzuerkennen und dementsprechend auch zu fördern. Die von der Gemeinde Bubenreuth zu leistende Förderung beträgt z. Zt. 1.345, 24 EUR im Jahr.

 

Mit Schreiben vom 22.01.2008 (Sitzungstag) teilt der Träger des Katholischen Kindergartens, die Katholische Kirchenstiftung Maria Heimsuchung, nun mit, dass die Kindergartenaufsicht des Landratsamtes zugesagt habe, dem Kindergarten ab dem 01.02.2008 wieder einen Betrieb im Umfang von 125 gleichzeitig belegbaren Plätzen zu genehmigen; bisher waren lediglich 112 Plätze zugestanden. Damit könnten wieder weitere Kinder aufgenommen werden.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass sich ein Beschluss zur Kostenübernahme für den Besuch eines auswärtigen Kindergartens erledigt habe, da das Kind nun einen Kindergarten am Ort besuchen könne.