Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Regenwassernutzung beim Bau von Zisternen für die Gartenbewässerung:
1.
Die Gemeinde Bubenreuth fördert durch die
Gewährung von Zuschüssen die Regenwassernutzung und -versickerung. Eine
Zisterne muss eine Mindestgröße von 3 cbm aufweisen.
2.
Der Förderungssatz beträgt 25 v. H.
Die zuschussfähigen Kosten werden auf 2.000 EUR je Maßnahme beschränkt,
d.h. der Höchstzuschuss beträgt 500 EUR.
3.
Der Zuschuss wird nach dem Förderungssatz
aus den zuschussfähigen Kosten ermittelt. Zuschussfähig sind Material- und
Nebenkosten (einschl. Mehrwertsteuer), die unmittelbar mit der Durchführung der
Maßnahme zusammenhängen. Soweit die Mehrwertsteuer als Vorsteuer in Abzug
gebracht werden kann, fällt die Mehrwertsteuer nicht unter die zuschussfähigen
Kosten. Eigenleistungen werden nicht als zuwendungsfähige Kosten anerkannt.
4.
Antragsberechtigt sind natürliche
Personen und juristische Personen des privaten Rechts für die in ihrem Eigentum
stehenden Grundstücke, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft der
Wohnanlage sowie Mieter und Pächter mit schriftlicher Zustimmung der
Eigentümer.
5.
Eventuell erforderliche behördliche
Genehmigungen sind vom Antragsteller einzuholen.
6.
Der Zuschussantrag ist bei der Gemeinde
Bubenreuth einzureichen. Der Zuschuss wird erst dann ausgezahlt, wenn der
Antragsteller die Durchführung und sämtliche Kosten der Maßnahme nachgewiesen
hat.
7.
Die Gemeinde Bubenreuth gewährt die
Zuschüsse im Rahmen der im Haushaltsplan des jeweiligen Jahres verfügbaren Mittel.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Zuschüsse.
8.
Diese Richtlinien treten am 01.01.2008 in
Kraft.
Im Haushalt 2008 werden für Zuwendungen für den
beschriebenen Zweck Mittel in Höhe von 3.000 EUR in Ansatz gebracht.
Mit Schreiben vom 12.11.2007 stellt die SPD-Fraktion Antrag auf Förderung des Baus von Zisternen (siehe Anlage). Demzufolge sollen die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Regenwassernutzung beim Bau von Zisternen für die Gartenbewässerung“, deren Geltungsdauer abgelaufen war, wieder in Kraft gesetzt werden.
In der Aussprache fragt GRM Greif, ob die Förderhöhe im nun vorliegenden Entwurf der früheren Richtlinie entspreche. Dies bejaht die Verwaltung.
GRM Horner steht der Förderung grundsätzlich positiv gegenüber, obwohl er den Zisternen wenig Bedeutung zur Vermeidung von Hochwasser beimisst. Er möchte, dass der Antrag im Rahmen der Vorberatungen zum Haushalt 2008 im Finanz- und Personalausschuss behandelt wird.
Dem schließt sich auch GRM Reiß an. Hier sei eine vorbereitende Entscheidung des Finanz- und Personalausschusses erforderlich, von dem schließlich auch erwartet werde, dass er Vorschläge unterbreitet, wie die – seiner Meinung nach – 400.000 EUR große Finanzierungslücke im Haushalt 2008 geschlossen werden könne.
GRM Winkelmann hält die kleine Ausgabe im Haushalt für gut angelegtes Geld. Auf die Förderung müsse im Mitteilungsblatt und auf der Homepage hingewiesen werden.
GRM Hauke spricht an, dass der Bebauungsplan für das Baugebiet „Bräuningshofer Wegäcker“ die Versickerung des anfallenden Regenwassers oder die Errichtung von Zisternen zwingend vorschreibt. Sie möchte wissen, ob das in der Vergangenheit kontrolliert worden ist und ob das Landratsamt entsprechende Auflagen in die Baugenehmigungen aufgenommen hat.
GRM Paulus hält es für erforderlich, dass im Rahmen der durchzuführenden Kontrollen auch geprüft werde, ob die Zisternen technisch richtig auf- oder hergestellt worden sind.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
11 |
gegen |
5 |
Stimmen |