Beschluss:
Die in einem Wahlvorstand ehrenamtlich Tätigen erhalten eine Entschädigung in Höhe von 40,00 EUR für jeden Tag, an dem sie herangezogen werden. Erstreckt sich die Tätigkeit im Wahlvorstand ohne Unterbrechung von einem Kalendertag bis zum nächsten (Ermittlung des Wahlergebnisses bis über Mitternacht), so bleibt der neue Tag bei der Entschädigung unberücksichtigt.
Dieser Beschluss ändert den Beschluss Nr. 02-2002 vom
15.01.2002.
Die Entschädigung der Wahlhelfer beträgt seit 2002 pauschal 30,00 EUR (Beschluss Nr. 02-2002 vom 15.01.2002); davor – zumindest seit 1990 – belief sie sich auf 50,00 DM (25,56 EUR), wenn der Helfer sowohl während der Abstimmungszeit als auch zur Auszählung eingesetzt war.
Üblich ist nunmehr in den Gemeinden im Landkreis
Erlangen-Höchstadt eine Entschädigung im Bereich von 40 EUR. Hinsichtlich
der bevorstehenden Kommunalwahl, die als Gemeinde- und Landkreiswahl eine
sogenannte „verbundene Wahl“ darstellt, ist der Entschädigungssatz mit dem
Landkreis abzustimmen, da der die Hälfte der Kosten übernehmen muss. Das Landratsamt
wurde von der Verwaltung schon vorab ins Benehmen gesetzt; es erhebt gegen einen
Entschädigungssatz in der genannten Höhe keine Einwände.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |