Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan „19/13 Oberndorfer Straße“ der Gemeinde Möhrendorf keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.
Die
Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine
eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im
künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Besondere
Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht
bekannt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Möhrendorf stellt einen Bebauungsplan „19/13 Oberndorfer Straße“ auf.
Mit dem Bebauungsplan soll eine 1.700 m2 große bisher als Garten genutzte Fläche als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und einer Bebauung mit drei zweigeschossigen (I + D) Einzel- bzw. Doppelhäusern zugeführt werden; es entstehen vier Wohneinheiten.
Das Gebiet liegt im Kernort Möhrendorf in der Gabelung zwischen der Oberndorfer Straße und dem Wiesenweg.
Die Gemeinde Möhrendorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |