Beschluss: Kenntnis genommen

Durch das Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2008 ist eine Genehmigungspflicht für den Abbruch dieses Gebäudes weggefallen. Der Antragsteller ist hiervon unterrichtet worden. Eine Behandlung im Bau- und Umweltausschuss ist daher nicht mehr notwendig.