Sitzung: 15.01.2008 Bauausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Durch das Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung
zum 01.01.2008 ist eine Genehmigungspflicht für den Abbruch dieses Gebäudes
weggefallen. Der Antragsteller ist hiervon unterrichtet worden. Eine Behandlung
im Bau- und Umweltausschuss ist daher nicht mehr notwendig.