Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Kostenbeteiligung für das Bubenreuther Kind wird dem Träger des Kindergartens St. Peter und Paul, Langensendelbach, entsprechend den Basiswerten zugesichert. Die Kostenzusage wird widerrufen, sobald das Kind in eine Bubenreuther Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann.

 


Die Eltern eines am 26.01.2005 geborenen Kindes aus Bubenreuth beantragen, den für das Kind ab 01.01.2008 vorgesehenen Platz im Kindergarten St. Peter und Paul, Langensendelbach, zu fördern. Als Betreuungsbedarf wird angegeben: montags bis freitags täglich über vier bis maximal fünf Stunden.

 

Ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht für das Kind ab dem 26.01.2008 (§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Dieser Anspruch lässt sich in Bubenreuth zumindest vorläufig nicht verwirklichen, da alle Einrichtungen vollständig belegt sind. Der Kindergartenplatz in der Einrichtung in Langensendelbach ist deshalb (widerruflich) als bedarfsnotwendig anzuerkennen und dementsprechend auch zu fördern. Die von der Gemeinde Bubenreuth zu leistende Förderung beträgt z. Zt. 960,89 EUR im Jahr.

 

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(GRM Schmucker-Knoll ist bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.)