Mit dem dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Schreiben vom 12.11.2007 beantragte die SPD-Fraktion, eine Kraft des Landschaftspflegeverbandes oder des Wasserwirtschaftsamtes zu dieser Sitzung zu laden. Diese oder dieser Sachverständige solle dem Gemeinderat alle möglichen kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen zur Verminderung der vom Entlesbach für den Ortsbereich ausgehenden Überschwemmungsgefahr vorstellen.

 

Auf Einladung der Verwaltung sind Herr Wenisch und Herr Bayer vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) als Sachverständige erschienen.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Aussprache und bezieht sich dabei auch auf das Schreiben der FW-Fraktion vom 26.11.2007, das ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird darin vorgeschlagen, ein sogenanntes „Niederschlagsabflussmodell“ und einen „Gewässerentwicklungsplan“ aufzustellen und in die Untersuchungen die vorhandenen Regenrückhalteanlagen, die Weiher und auch die nur zeitweise wasserführenden Gräben einzubeziehen. Ziel solle es sein, Maßnahmen zu planen und zu realisieren, mit denen der ökologische Zustand der fließenden und stehenden Gewässer verbessert sowie ein ausreichender Schutz vor Überschwemmungen gewährleistet werden könne.

 

Herr Wenisch zitiert aus dem „Info-Brief“ des WWA vom 30.11.2007 (ebenfalls beigefügt). Danach sollen „vorbeugende Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden, damit sich zukünftig die schädlichen Folgen eines solchen Starkregenereignisses in diesem Ausmaß nicht wiederholen.“ Die beiden zuständigen Wasserwirtschaftsämter hätten sich darauf geeinigt, „dass unter Federführung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg möglichst ein Gesamtkonzept zum vorbeugenden Hochwasserschutz für alle betroffenen Gemeinden erstellt wird.“ Die hydrologischen Grundlagen für das Gesamtkonzept liefere das WWA, gleichwohl blieben die Gemeinden für ihre Gewässer III. Ordnung „Vorhabensträger für die Beauftragung der Planung und späteren Umsetzung der Schutzmaßnahmen“.

 

Das hydrologische Gutachten werde das WWA bis Februar 2008 vorlegen, im Anschluss beauftragen die Gemeinden Ingenieurbüros mit der Ausarbeitung eines Planungskonzepts, dessen Ergebnisse Mitte 2008 vorgestellt werden. Anfang 2009 beginne die Umsetzung der Maßnahmen.

 

Zunächst bedürfe es einer Bestandserhebung, sodann seien ein Gewässerentwicklungsplan und eine Gewässerstruktur-Kartierung zu erstellen.

 

GRM Karl erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Es solle geprüft werden, ob die Dimensionierung des Bachbettes (in der Vogelsiedlung) und die Verrohrungen und Rohrdurchlässe zwischen Wasserwerk und Amselweg ausreichend sind oder ob hier ein weiteres Ausbaggern oder Reinigen geboten sei. Dies gelte auch für die Funktion des Umleitungsbauwerkes und der Umleitungstrecke. Außerdem solle die Verwaltung auf der gemeindlichen Homepage aktuell über den Stand der Planungen und Maßnahmen berichten.

 

Der Vorsitzende wirft die Frage auf, ob für die Verrohrungen des Entlesbaches, die insbesondere ab den 1970er Jahren erfolgten, die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen vorliegen. Auch sei er sich nicht sicher, ob im Rahmen der Aufstellungsverfahren für die Bebauungspläne Wiesenweg I und II die vom WWA vorgetragenen wasserwirtschaftlichen Belange ausreichend gewürdigt wurden. Hinsichtlich des Umleitungsbauwerkes und der Umleitungsstrecke legt GRM Horner Wert auf die Feststellung, dass sie im Rahmen eines flurbereinigungsrechtlichen Verfahrens im Einvernehmen mit dem WWA plangemäß und rechtmäßig erstellt worden sind.

 

GRM Reiß äußert Zweifel daran, ob es ausreichend ist, den Blick nur auf das Verhalten der Gewässer zu richten; ein Niederschlagswasser-Abflussmodell müsse auch das wild abfließende Wasser betrachten. Herr Wenisch erklärt dazu, dass dies nicht in die Zuständigkeit des WWA falle.

 

GRM Winkelmann fragt, welche Gewässer III. Ordnung außer dem Entlesbach im Ort vorhanden seien. Die Frage bleibt im Detail unbeantwortet; grundsätzlich können aber auch zeitweise trockene Gräben, wie etwa der Postelgraben, unter den gesetzlichen Begriff des Gewässers fallen.

 

GRM Seuberth hält es für unabdingbar, auch die Situation der Weiher oberhalb der Vogelsiedlung Richtung Rathsberg und Bräuningshof zu untersuchen. Seitdem zwei der Weiher von der Sturzflut weggerissen wurden, sei nach Regenfällen im Entlesbach ein höherer Wasserstand festzustellen (diese Beobachtung bestätigen auch andere Gemeinderatsmitglieder). Nach Meinung der Vertreter des WWA müsse dieses Phänomen aber andere Ursachen haben, etwa dass bisher blockierte Drainagen entweder von der Flut freigespült oder mit dem Ausbaggern des Entlesbaches freigelegt wurden.

 

GRM Seuberth fordert vorab Maßnahmen, es könne nicht gewartet werden, bis 2009 Planungen vorliegen. So sei erstens zu prüfen, ob das Umleitungsbauwerk derart gesteuert werden könne, dass bei starkem Regen weniger Wasser an den alten Bach abgegeben und mehr über die Umleitungsstrecke abgeführt wird als im Normalbetrieb. Zweitens sollten die Weiher als Rückhaltebecken genutzt und drittens sollte festgestellt werden, ob die Drossel des Stauraumsammlers bestimmungsgemäß funktioniert und ordentlich gewartet wird.

 

GRM Hitthaler-Teller erkennt umgehenden Handlungsbedarf; bis 2009 könne angesichts der in der Bevölkerung vorhandenen Angst mit der Realisierung von Maßnahmen jedenfalls nicht gewartet werden. Offensichtlich sei man noch keinen Schritt vorangekommen – ein solcher Sachstand sei den Bürgern nicht zu vermitteln.

 

Auch andere Gemeinderatsmitglieder zeigen sich irritiert. Vom WWA erwarten GRM Stumptner und GRM Hauke konkrete Vorgaben zu den zu erstellenden Plänen, wenn denn schon die Gewässer III. Ordnung in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.

 

GRM Greif schlägt als Sofortmaßnahmen vor, das Bachbett – wo dies noch nicht erfolgt ist – von angespültem Sand zu reinigen und eine Ableitung zu schaffen, damit sich der am Rande der Bebauung befindliche Acker nicht schon bei mittleren Regenfällen in einen See verwandelt.

 

GRM Hauke hält es für dringend erforderlich, dass sich das WWA vor Ort einen Einblick verschafft und die gesamte Bachstrecke inspiziert. GRM Horner drängt darauf, dass der Termin sofort bestimmt wird und möchte vom WWA wissen, ob es einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfe, wenn der Entlesbach, dort wo er auf das Umleitungsbauwerk treffe, vollständig in die Umleitungsstrecke eingeleitet werde. Dies verneint Herr Wenisch; eine betrieblich bedingte Umleitung sei nicht genehmigungspflichtig. Bei der jahreszeitlichen Witterung sei auch nicht zu befürchten, dass der Bachlauf unterhalb der Umleitung trockenfalle, weil er aus seiner Einzugsfläche noch ausreichende Zuflüsse erhalte.

 

Sodann werden die folgenden Anträge formuliert, über die der Vorsitzende abstimmen lässt: