Dringlichkeitsantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nutzungsvereinbarung über
die Benutzung der Duschen in der Schulturnhalle mit der Fußballabteilung des
SVB abzuschließen. Diese hat insbesondere die Verantwortlichkeit, die Reinigung
und die pflegliche Behandlung der Duschräume zu beinhalten. Die
Nutzungsvereinbarung ist vor Abschluss mit dem SVB dem Gemeinderat vorzulegen.
In seinem Punkt 2 lautet der Dringlichkeitsantrag vom 29.10.2007 wie folgt:
1.
(...)
2.
In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2007
beschloss der Gemeinderat von Bubenreuth, dass die Fußballabteilung des SVB die
Duschen in der Schulturnhalle vorübergehend bei den Heimspielen benutzen kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nutzungsvereinbarung mit dem SVB
abzuschließen. Diese hat insbesondere die Verantwortlichkeit, die Reinigung und
die pflegliche Behandlung der Duschräume zu beinhalten. Die
Nutzungsvereinbarung ist vor Abschluss mit dem SVB dem Gemeinderat vorzulegen.
3.
(...)
Der Antrag bezieht sich in diesem Punkt ausdrücklich auf den Beschluss Nr. 18/2007 vom 27.03.2007. Dort wurde dem SVB bis auf weiteres genehmigt, dass (auch) seine Fußballabteilung die Duschräume der Schulturnhalle unter noch von der Verwaltung festzulegenden Bedingungen nutzen darf. Nun soll mit dem SVB eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen werden, über die der Gemeinderat gesondert beschließen möchte und deren Mindestinhalt er vorgibt.
Sodann lässt der Vorsitzende über diesen Punkt des Antrages abstimmen:
Anwesend: |
17 |
/ mit |
17 |
gegen |
0 |
Stimmen |