Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und anderen zuständigen Stellen dem Gemeinderat Vorschläge zu unterbreiten, damit Maßnahmen ergriffen werden können, um künftige Überflutungen auf dem Gebiet der Gemeinde Bubenreuth nach Möglichkeit zu verhindern bzw. deren Schäden zu vermindern.

 

Nachdem die unmittelbar angrenzenden und ebenfalls von der Sturzflut am 21./22.07.2007 betroffenen Nachbarkommunen Erlangen, Marloffstein, Spardorf, Uttenreuth und Langensendelbach bereits Maßnahmen vorbereiten oder ergriffen haben, wird die Verwaltung des weiteren beauftragt, mit den genannten Kommunen Kontakt aufzunehmen, damit die zu veranlassenden Planungen mit diesen koordiniert werden, wobei es sinnvoll und kostengünstig ist, gemeinsame Planungsbüros zu beauftragen.

 

Die im Zuge der Planungen vorzunehmende Bestandserfassung soll grundstücksgenau auch ermitteln, ob die bei der Flut aufgetretenen Schäden durch Rückstau aus dem Kanal oder durch wild abfließendes Oberflächenwasser verursacht worden sind.

 

Im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2007 sind für die Kosten der genannten Untersuchungen und Planungen Mittel in Höhe von 10.000 EUR in Ansatz zu bringen.

 

Dem Gemeinderat ist über den Fortgang der Angelegenheit laufend zu berichten.


Wortprotokoll:

 

Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen. GRM Horner erweitert diesen Antrag in der Sitzung um folgenden Wortlaut:

 

„Nachdem die unmittelbar angrenzenden und ebenfalls von der Sturzflut am 21./22.07.2007 betroffenen Nachbarkommunen Marloffstein, Langensendelbach sowie die Gemeinde Uttenreuth und bereits Maßnahmen ergriffen haben, wird die Verwaltung des weiteren beauftragt, mit den genannten Kommunen Kontakt aufzunehmen, damit die zu veranlassenden Planungen mit diesen koordiniert werden, wobei es sinnvoll und kostengünstig ist, ein gemeinsames Planungsbüro zu beauftragen. Dem Gemeinderat ist ein Angebot für die Planungsarbeiten dieses Büros zur Auftragsvergabe schnellstmöglich vorzulegen.“

 

Gegenüber den in gleicher Sache gestellten Anträgen der Fraktionen der SPD und CSU (siehe die Unterpunkte 2 und 3 zu diesem Tagesordnungspunkt) ist der Antrag der FW-Fraktion der weitergehende und wird deshalb gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden als erster zur Abstimmung gebracht.


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen