Wortprotokoll:

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erklärt der Vorsitzende, dass er die zu der Sturzflut vorliegenden Anträge (siehe Anlagen) gemeinsam behandeln lassen möchte. Er bittet die Sprecher der Fraktionen um Sachvortrag.

 

GRM Horner erweitert den Antrag der FW; auf die Ausführungen zu Unterpunkt 1 dieses Tagesordnungspunktes wird verwiesen.

 

GRM Greif erläutert seinen Antrag und betont, dass die darin vorgeschlagene bauliche Sicherung der Wasseraufbereitungsanlage sowohl dem Schutz des Trinkwassers als auch der Vermeidung von Schäden an der Technik dienen soll.

 

GRM Karl bezieht sich auf die Aussagen des Leiters des Wasserwirtschaftsamtes anlässlich der Bürgerversammlung, wonach die Sturzflut in des Wortes eigentlicher und übertragener Bedeutung nicht fassbar gewesen sei. Dennoch hält er es für geboten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen derartiger möglicherweise wiederkehrender Ereignisse zu mildern. Was im einzelnen unternommen werden könne, solle Anfang nächsten Jahres der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Auch der Staat müsse seinen Teil leisten und Zuschüsse bereitstellen.

 

GRM Hauke hält es für erforderlich, für die einzelnen von der Juli-Flut betroffenen Anwesen festzustellen, ob sie durch Rückstau aus dem Kanal oder vom wild abfließenden Oberflächenwasser geschädigt worden sind.

 

GRM Stumptner kann nicht nachvollziehen, weshalb nicht der Staat Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen in die Hand nimmt, zumal es sich ja nicht um ein Ereignis gehandelt habe, das nur das Gebiet einer oder einzelner Gemeinden betraf, sondern vielmehr Landkreis- und sogar Bezirksgrenzen überschritt. Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden – wie es sie in Baden-Württemberg gibt – hielte er für sinnvoll, zumal so auch die Beiträge niedrig gehalten werden könnten. Von der Bayerischen Staatsregierung möchte er wissen, welche staatlichen Mittel bei den Betroffenen angekommen sind.

 

In der weiteren Aussprache wird allseits betont, dass die für das weitere Vorgehen notwendigen Grundlagen – selbstverständlich über die Gemeindegrenzen hinaus – zu ermitteln und sodann (möglichst alternative) Möglichkeiten für Abwehrmaßnahmen darzustellen und zu bewerten sind.

 

Der Vorsitzende betont, dass die Verwaltung schon unmittelbar nach der Sturzflut Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt aufgenommen hat. Auch das weitere Vorgehen sei schon festgelegt. Danach kooperiert die Gemeinde Bubenreuth mit den Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, dort hat die Gemeinde Marloffstein die Federführung übernommen. Voraussichtlich werden verschiedene Planungsbüros benötigt, da die einen Ingenieure das Abflussverhalten etwa von Fließgewässern bei Niederschlägen berechnen, andere dann die gegebenenfalls erforderlichen wasserbaulichen Maßnahmen ermitteln und planen. Wenig Erfahrung gebe es wohl mit der Berechnung wild (also nicht in Gräben, Bächen und Flüssen) abfließenden Wassers, wie es nach Starkregenereignissen auftritt. Voraussetzung für alle Planungen sei die Bereitstellung eines digitalen Geländemodells, das die Gemeinde Bubenreuth bereits erworben hat. Selbstverständlich sei auch, dass sich die Planungen an der Topografie und nicht an den Gemeindegrenzen zu orientieren hätten.

 

Sodann bringt er die vorliegenden Anträge zur Abstimmung: