Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Vierzehnten Änderung des Regionalplanes „Industrieregion Mittelfranken (7)“ werden keine Einwendungen erhoben.


Sachverhalt:

 

Der „Planungsverband Industrieregion Mittelfranken“ hat mit Schreiben vom 26.09.2007 mitgeteilt, dass im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Industrieregion Mittelfranken nun dessen Vierzehnte Änderung eingeleitet worden ist. In dem dazu erforderlichen Verfahren wird die Gemeinde Bubenreuth beteiligt.

 

Die Änderung betrifft das Kapitel B V 3 „Energieversorgung“. Dort werden – wie bisher – auch die die sogenannten „Vorranggebiete“ und „Vorbehaltsgebiete“ für die Nutzung von „raumbedeutsamen Windkraftanlagen“ ausgewiesen. Der Bau solcher Anlagen soll in diesen Gebieten konzentriert werden. Raumbedeutsame Windkraftanlagen sind entweder drei oder mehrere zusammenstehende Anlagen oder Einzelanlagen mit mindestens 30 Metern Gesamthöhe.

 

In der Gemeinde Bubenreuth ist weder bisher ein derartiges Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet vorhanden noch geplant. Dadurch kommt der Gemeinde Bubenreuth indirekt ein gewisser Schutz vor Windkraftanlagen der beschriebenen Größe zu.

 

Die weiteren Änderungen betreffen die Formulierung von (zwingend in den gemeindlichen Planungen einzuhaltenden) allgemeinen Zielen der Nutzung der Sonnenenergie und von (bei gemeindlichen Planungen zu berücksichtigenden) Grundsätzen über die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung. Auch von den dort benannten Einzelmaßnahmen ist Bubenreuth nicht berührt.


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen