Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der in § 2 der Haushaltssatzung 2006 festgesetzten Kreditermächtigung von 2.347.000 EUR wird im Haushaltsjahr 2007 für die Generalsanierung der Grundschule Bubenreuth ein Kredit in Höhe von  1.173.500 EUR aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Raiffeisenbank Erlangen-Höchstadt ein Darlehen mit nachfolgenden Konditionen aufzunehmen und auszahlen zu lassen:

 

Darlehensbetrag:                    1.173.500 EUR

Auszahlung:                             100 %

Zinssatz:                                  4,60 %

Zinsfestlegung:                        10 Jahre

Darlehenslaufzeit:                   20 Jahre

Tilgung:                                    ca. 3,50 % p.a.

Fälligkeit der Raten:               vierteljährlich

Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kann das Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt am 17.10.2007 den tagesaktuellen Zinssatz der Bayerischen Landesbank zu ermitteln. Sollte dieser bei sonst gleichen Darlehenskonditionen unter dem von der Raiffeisenbank angebotenen liegen, wird der Kredit abweichend von Satz 2 bei der Bayerischen Landesbank aufgenommen.


Für die Finanzierung der Investitionen in der Abwasserbeseitigung, Verkehrsinfrastruktur und Generalsanierung der Grundschule Bubenreuth sind im Haushaltsjahr 2006 ein Kreditbetrag von 2.347.000 EUR in den Haushaltsplan und in gleicher Höhe die erforderliche Kreditermächtigung in die Haushaltssatzung eingestellt worden. In der Sitzung am 27.06.2006 wurde bereits entschieden, zur Hälfte dieses Betrages, also mit 1.173.500 EUR, einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Abwasserbeseitigung und die Verkehrsinfrastruktur aufzunehmen. Der Restbetrag von 1.173.500 EUR wurde als Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2007 übernommen.

 

Nun ist aufgrund des Baukostenstandes die restliche Kreditermächtigung in Anspruch zu nehmen.

 

Die Aufnahme eines weiteren Kredits bei der KfW ist uns dafür nicht möglich. Nach ihren Kreditvergabebestimmungen gewährt die KfW den Gemeinden Darlehen höchstens bis zur Hälfte der Kreditermächtigung eines Haushaltsjahres. Diesen Rahmen haben wir bereits ausgeschöpft.

 

Die Verwaltung erläutert in der Aussprache, weshalb die Kreditaufnahme erst jetzt erforderlich ist und dass sie im Zusammenhang steht mit den im laufenden Jahr getätigten Ausgaben, die mit Haushaltsausgaberesten finanziert werden, also Haushaltsansätzen, die im Vorjahr nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen und in das Jahr 2007 übertragen worden sind.

 

In der Aussprache bittet GRM Reiß um eine zusammenfassende Aufstellung über die letztendlich für die Schulsanierung angefallenen Kosten.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gestiegenen Baukosten überwiegend auf die weitergehenden Wünsche der Gemeinde als Bauherrn zurückzuführen sind.


Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen

(GRM Schmucker-Knoll ist bei der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.)