Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

>>Satzung der Gemeinde Bubenreuth
zur Änderung der Büchereigebührensatzung

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung:

                                                                                                                                                                                   § 1  

Änderung einer Satzung

Die Gebührensatzung zur Satzung für die Gemeindebücherei Bubenreuth – Bücherei­gebührensatzung – vom 29.März 2006 wird wie folgt geändert:

1.        Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:

㤠2 a
Gebühren bei Fernleihe

Für die Bestellung eines Mediums im Leihverkehr (Fernleihe; § 5 Abs. 1 Bücherei-Satzung) werden folgende Gebühren erhoben:

-    je DVD                                 4,50 EUR

-    je sonstiges Medium          3,00 EUR.“

2.        § 5 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird nach dem ersten Spiegelstrich ein Spiegelstrich mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„ – in einem Falle des § 2 a mit der Bestellung“

                                                                                                                                                                                   § 2  

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)<<

 


Die Medien „im Bestand der Gemeindebücherei“ werden gemäß § 1 der Gebührensatzung vom 29.03.2006 grundsätzlich kostenlos ausgeliehen – lediglich bei deren versäumter Rückgabe und für die erstmalige Ausstellung des Benutzungsausweises werden Gebühren erhoben.

 

In der Gebührensatzung wird nichts darüber ausgesagt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Gebühren für die sogenannte „Fernleihe“ erhoben werden sollen, also wenn Benutzer unsere Bücherei beauftragen, ein Medium einer anderen Bücherei zu bestellen.

 

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, verlangen die am Leihverkehr teilnehmenden abgebenden Büchereien von den nehmenden Büchereien Kosten, insbesondere für Verpackung und Versand. Weitere Kosten entstehen der nehmenden Bücherei für die Rücksendung der Medien.

 

Die Leiterinnen und Leiter der kommunalen Bibliotheken in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt und Forchheim sowie in der Stadt Erlangen haben nun eine einheitliche Gebührenregelung für die Fernleihe vorgeschlagen. Danach soll die nehmende Bücherei pro DVD 4,50 EUR und pro sonstiges Medium 3,00 EUR vom Nutzer erheben, dem ansonsten keine weiteren Kosten entstehen.

 

Dies erfordert eine entsprechende Anpassung der gemeindlichen Bücherei-Gebührensatzung.


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen