Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Begehren des Feldgeschworenen Konrad
Heumann, wohnhaft Johannesstr. 3 in 91088 Bubenreuth, zur Kenntnis und stimmt
der Niederlegung seines Amtes aus wichtigen Gründen – Vollendung des 60.
Lebensjahres und gesundheitliche Gründe – gem. Art. 11 Abs. 5 Satz 2 AbmG
i.V.m. § 4 Abs. 5 FO mit Wirkung ab dem 17.10.2007 zu.
Sachverhalt:
Der Feldgeschworene Konrad Heumann hat mündlich gegenüber dem Obmann der Feldgeschworenen und der Verwaltung die Niederlegung seines Amtes wegen seines Alters und aus gesundheitlichen Gründen begehrt.
Ein Feldgeschworener kann gem. Art. 11 Abs. 5
Satz 2 AbmG sein Amt nur aus wichtigen Gründen niederlegen. Wichtige
Gründe im Sinne des Art. 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 4
Abs. 4 der Feldgeschworenenordnung (FO) sind unter anderem die Vollendung
des 60. Lebensjahres oder gesundheitliche Gründe. Der Gemeinderat hat über
die Zulässigkeit der Amtsniederlegung zu entscheiden (§ 4 Abs. 5 FO).
Anwesend: |
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13 |
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