Sitzung: 18.09.2007 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Da das Baugrundstück ein sehr starkes Gefälle von der
Erschließungsstraße weg aufweist (über 1,50 m) und somit die Gefährdung durch
in das Gebäude eindringendes Oberflächenwasser besteht, darf die Oberkante
Erdgeschossfußboden max. 0,40 m über OKF Erschließungsstraße liegen.
Nachteilige Auswirkungen auf die Anlieger und das Ortsbild sind nicht zu
befürchten, bzw. unerheblich. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Anwesend: |
5 |
/ mit |
5 |
gegen |
0 |
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