Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da das Baugrundstück ein sehr starkes Gefälle von der Erschließungsstraße weg aufweist (über 1,50 m) und somit die Gefährdung durch in das Gebäude eindringendes Oberflächenwasser besteht, darf die Oberkante Erdgeschossfußboden max. 0,40 m über OKF Erschließungsstraße liegen. Nachteilige Auswirkungen auf die Anlieger und das Ortsbild sind nicht zu befürchten, bzw. unerheblich. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen