Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2005 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2005 wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung vom 26.05.2006 festgestellt.

 


Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2005 in fünf Sitzungen vom 13.11.2006 bis 11.12.2006 geprüft. Zu den im Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen hat sich die Verwaltung ge­genüber dem Rechnungsprüfungsausschuss mit Schreiben vom 18.06.2007 geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert.

 

Nachdem der Bericht zur Rechnungsprüfung 2005 keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung zu beschließen.

 

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen