Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das vorhandene reparaturbedürftige, aber nicht mehr instandsetzungsfähige Löschfahrzeug LF 8, Baujahr 1974, wird außer Dienst gestellt und verwertet. Es wird wegen der besonderen Dringlichkeit ersetzt durch ein normgerechtes, zuwendungsfähiges Vorführfahrzeug der Bauart HLF 20/16, dessen Anschaffungswert nach Tagesordnungspunkt 68 aus der nichtöffentlichen Sitzung bei ca. 300.000 EUR liegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Die Finanzierung soll mittels der staatlichen Zuwendung und im übrigen aus Rücklagenentnahmen erfolgen.

 


Die Feuerwehr Bubenreuth verfügt bislang neben einem Leiterfahrzeug DLK 18/12 und einem Mehrzweckfahrzeug über ein Löschfahrzeug LF 16/12, Baujahr 1989, und ein Löschfahrzeug LF 8, Baujahr 1974.

 

Nunmehr haben die beiden Löschfahrzeuge bei dem Katastropheneinsatz anlässlich der Sturzflut am 21./22. Juli schwere Schäden an der Motor- und/oder Bordelektrik erlitten. Das LF 16 befindet sich seit 31.07.2007 beim Herstellerwerk zu einer – wie uns nun bekannt ist – umfangreicheren Reparatur, das LF 8 dagegen kann mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand nicht mehr instand gesetzt werden. Der Brandschutz in Bubenreuth wird momentan nur mit einem (einzigen) Mietfahrzeug gewährleistet, wobei täglich Kosten in Höhe von 180 EUR anfallen.

 

Der Feuerwehrkommandant und die Verwaltung schlagen aus diesen Gründen vor, die Ersatzbeschaffung für das LF 8, die bisher im Finanzplan bzw. Investitionsprogramm erst für das Finanzplanungsjahr 2008 vorgesehen war, vorzuziehen und ihre Finanzierung über einen Nachtragshaushalt sicherzustellen.

 

Die ersichtliche besondere Dringlichkeit der Ersatzbeschaffung für das LF 8 erfordert, Lieferfristen auf ein Minimum zu verkürzen, so dass nur die Beschaffung eines (neuwertigen) Vorführfahrzeuges in Betracht kommt. Dazu wurde eine Umfrage bei den einschlägigen Herstellern in Deutschland und auch in Österreich durchgeführt – von einer weitergehenden Orientierung, etwa auf dem französischen Markt, wurde abgesehen, um bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten am Fahrzeug unwirtschaftlich lange Überführungsfahrten zu vermeiden.

 

Die Erkundung hat nun ergeben, dass Fahrzeuge der Bauart LF 10/6 (als Nachfolgebauart des LF 8) auf dem deutschen und österreichischen Markt zur unmittelbaren Auslieferung momentan nicht verfügbar sind, dagegen aber von zwei Herstellern weitestgehend identische Fahrzeuge der Bauart HLF 20/16 als sofort lieferbare Vorführfahrzeuge angeboten werden. Es soll deshalb nun zunächst das LF 8 durch ein HLF 20/16 und in der Zukunft dann das LF 16 durch ein „kleineres“ LF 10/6 ersetzt werden. Da das LF 8 ordnungsgemäß untergebracht ist, steht für das zu seinem Ersatz zu beschaffende HLF 20/16 ein entsprechender Stellplatz zur Verfügung.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat einen staatlichen Zuschuss für das HLF 20/16 von 80.000 EUR (als pauschalen Festbetrag) bereits genehmigt.

 

In der Beratung sprechen alle Fraktionen der Feuerwehr ihren großen Dank und ihre hohe Anerkennung für die umfangreiche und fachkundige Hilfe aus, die sie der Bürgerschaft von Bubenreuth während und vor allem auch noch tagelang nach der Sturzflut geleistet hat.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen