Sitzung: 24.07.2007 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Da die bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.05.2007 in Aussicht gestellten Abweichungen vom Bebauungsplan „Südhang“ auch beim vorliegenden Bauantrag eingehalten (E+D, Dachneigung 52°, GRZ 0,3 (die geringfügige Überschreitung von 0,01 [~ 3,33 %] ist unerheblich und GFZ 0,4) und - soweit erkennbar - auch keine weiteren, nachbarschützenden Vorschriften verletzt werden, kann das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ unter folgenden Bedingungen erteilt werden:
– die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung ist anzuwenden
– die nach BayBO erforderlichen Abstandsflächen müssen zwingend eingehalten werden
– der erforderliche Stauraum vor den Carports ist einzuhalten oder
–
an der Südostecke des Baugrundstücks ist die
notwendige Fläche für ein Sichtdreieck (Ausfahrt Stichstraße zur Birkenallee)
kostenlos an die Gemeinde Bubenreuth abzutreten um die straßenverkehrliche
Situation dort zu verbessern
Anwesend: |
5 |
/ mit |
5 |
gegen |
0 |
Stimmen |