Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da die bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.05.2007 in Aussicht gestellten Abweichungen vom Bebauungsplan „Südhang“ auch beim vorliegenden Bauantrag eingehalten (E+D, Dachneigung 52°, GRZ 0,3 (die geringfügige Überschreitung von 0,01 [~ 3,33 %] ist unerheblich und GFZ 0,4) und - soweit erkennbar - auch keine weiteren, nachbarschützenden Vorschriften verletzt werden, kann das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ unter folgenden Bedingungen erteilt werden:

 

               die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung ist anzuwenden

               die nach BayBO erforderlichen Abstandsflächen müssen zwingend eingehalten werden

               der erforderliche Stauraum vor den Carports ist einzuhalten oder

               an der Südostecke des Baugrundstücks ist die notwendige Fläche für ein Sichtdreieck (Ausfahrt Stichstraße zur Birkenallee) kostenlos an die Gemeinde Bubenreuth abzutreten um die straßenverkehrliche Situation dort zu verbessern


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen