Beschluss: Kenntnis genommen

Der Leiter der Polizeiinspektion Erlangen-Land, Herr Erster Polizeihauptkommissar Pakusch, trägt den „Sicherheitsbericht“ vor. Er bezieht sich zunächst auf die Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit in Bubenreuth. Danach ist nirgendwo ein Verkehrsunfallschwerpunkt zu erkennen.

 

Prägnant sei der Rückgang von Zahl und Schwere der Karambolagen im Bereich der Einmündung der Kreisstraße ERH 24 in die Staatsstraße St 2244, nachdem dort ein Kreisverkehrsplatz eingerichtet wurde.

 

Angesprochen aus dem Gemeinderat auf die Möglichkeit, vor dem katholischen Kindergarten einen Zebrastreifen anzulegen, stellt er die bekannte Haltung der Polizei noch einmal dar. Nach den bestehenden Regelungen ist dort ein Fußgängerüberweg weder notwendig noch zulässig. Gleichwohl bleibe die Gemeinde aus polizeilicher Sicht in ihrer Entscheidung frei. Auch andere Maßnahmen, etwa Transparente über der Fahrbahn, Einbau von Bodenschwellen oder Fahrbahnverengungen, seien in ihrer Wirksamkeit beschränkt und in anderer Hinsicht oft auch nachteilig (z. B. für Krankentransporte, wegen Lärmbelastung). Gefährliche Situationen beim Überqueren der Straße würden am besten durch klare Sichtverhältnisse vermieden, wozu – wie es geschehen ist – absolute Halteverbote ausgewiesen werden. Diese müssten dann aber auch mittels entsprechender (polizeilicher oder kommunaler) Überwachungsmaßnahmen konsequent durchgesetzt werden. Im übrigen könne die Aufklärung der Elternschaft unterstützend wirken (beispielsweise im Rahmen eines Elternabends im Kindergarten).

 

In der Kriminalstatistik ist eine bemerkenswerte Zunahme von Fahrraddiebstählen zu erkennen, die mit der steigenden Zahl der Fundfahrräder korreliere. Vandalismus, häufig in Verbindung stehend mit übermäßigem Alkoholkonsum Jugendlicher, stelle nach wie vor ein Problem dar. Verstärkte Polizeipräsenz und Personenkontrollen hätten aber zu einer gewissen „Beruhigung der Szene“ geführt. Ein polizeiliches Einschreiten würde erleichtert, wenn eine Grünanlagensatzung das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit verbieten würde.