Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Neunten Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplans „In der Hut“ keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.
Die
Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine
eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im
künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Besondere
Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht
bekannt.
Die Stadt Baiersdorf stellt einen Bebauungsplan zur Neunten Änderung des Bebauungsplans „In der Hut“ auf.
Ziel der Änderung ist, einen bisher als „Parkplatzfläche“ ausgewiesenen Bereich, der zwischen einem als „Gewerbegebiet“ und einem als „Mischgebiet“ ausgewiesenen Areal liegt, in „Gewerbegebiet“ umzuwandeln. Die rund 2.600 m2 große Fläche kann so einer gewerblichen Bebauung zugeführt werden. Beabsichtigt ist, dort einen Betrieb zur Herstellung elektrotechnischer Komponenten anzusiedeln.
Die Stadt Baiersdorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern.
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