Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt dem Musikverein Bubenreuth die von ihm bisher schon genutzten Räume im Untergeschoss der Turnhalle (Probenraum der „Geigenbauerkapelle“ und ehemaliges Nebenzimmer der Gaststätte) auf unbestimmte Zeit weiter für die Durchführung des Musikunterrichts und für Proben kostenlos zur Verfügung. Dies und die Benutzungsbedingungen (zeitlicher Umfang, Reinigung, Möglichkeit der Mitbenutzung von anderen Gruppen usw.) sowie ein jährlicher gemeindlicher Zuschuss für den Unterrichtsbetrieb in Höhe von 60,00 EUR pro Musikschüler des Vereins sind in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Bubenreuth zu fixieren, über die der Gemeinderat gesondert beschließt.

 


Der Musikverein übernimmt schon seit Jahrzehnten die Organisation und Durchführung eines qualifizierten Musikunterrichts in Bubenreuth. Konzerte und Erfolge bei "Jugend musiziert" zeugen von der Qualität des Unterrichts. Zur Zeit werden etwa hundert Schülerinnen und Schüler betreut.

 

Um diesen Unterricht auf eine dauerhaft gesicherte Basis zu stellen, wird eine Vereinbarung angestrebt, in der der Musikverein Bubenreuth sich verpflichtet, weiterhin den Musikunterricht in der gleichen Qualität und wenn erforderlich auch Quantität durchzuführen, die Gemeinde wiederum die Räume zur Verfügung stellt und Deckungszuschüsse gewährt.

 

Die Angelegenheit wurde im Jugend-, Sport- und Kulturausschuss vorberaten. Dieser hat einstimmig eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgearbeitet.

 

In der Beratung regt GRM Schelter-Kölpien an, in die Vereinbarung eine Kündigungsklausel aufzunehmen; weiterhin solle keine Förderung auswärtiger Schüler erfolgen. Letzteres hält GRM Stumptner nicht unbedingt für zweckdienlich, wobei er auf die negativen Auswirkungen einer ähnlichen Regelung auf Einrichtungen in der Stadt Erlangen verweist. Wenn die noch zu ermittelnden Zahlen ergäben, dass nur wenige Schüler von auswärts kommen, sollten sie in die Förderung einbezogen werden.

 

Danach kommt der Beschlussvorschlag des Jugend-, Sport- und Kulturausschuss zur Abstimmung, jedoch dahingehend modifiziert, dass nicht der Bürgermeister ermächtigt wird, eine dem Beschluss entsprechende Vereinbarung zu treffen, sondern dies einem weiteren Gemeinderatsbeschluss vorbehalten sein solle.


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen