Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Lukas, Bubenreuth, ein geeignetes Grundstück in Erbpacht zur Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte auf der Grundlage des Modells 2 der „Ersten Vorüberlegungen ...“(Stand Dezember 2006) zur Verfügung.

 

Von den Investitionskosten trägt die Gemeinde den gemäß Art. 27 Abs. 3 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz vorgesehenen Anteil.

 

Alle weiteren Modalitäten sind vertraglich mit der Kirchengemeinde zu vereinbaren; über den Vertrag entscheidet der Gemeinderat mit gesondertem Beschluss.

 


In seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2006 hat der Gemeinderat beschlossen, 15 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anzuerkennen. Nach einer Informationsveranstaltung, speziell für Eltern der Kinder dieser Altersgruppe, wurde erkennbar, dass eine weitergehende Nachfrage vorhanden ist. Der Gemeinderat hat deshalb in der Sitzung am 24.10.2006 einen Bedarf von weiteren zehn Plätzen festgestellt. Der Gesamtbedarf von 15 Plätzen wird aktuell in auswärtigen Tagesstätten oder bei Tagesmüttern vor Ort gedeckt.

 

Diese Situation hält der Gemeinderat für unzureichend. Er hat deshalb am 24.10.2006 wie folgt beschlossen:

„Die Gemeinde Bubenreuth richtet eine Kinderkrippe ein mit mindestens einer Gruppe, um eine bestmögliche Unterbringung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, Verhandlungen mit den Organisationen aufzunehmen, die als Träger von Kinderkrippen in Frage kommen und mit diesen auch die Frage der Bereitstellung geeigneter Räume einer Lösung zuzuführen.“

 

Dazu hat die Verwaltung mit zwei möglichen Trägern, den beiden Kirchen, Kontakt aufgenommen. Seitens der katholischen Kirche wird aus verschiedenen Gründen keine Möglichkeit gesehen, dauerhaft eine Kinderkrippe einzurichten. Interesse besteht jedoch bei der evangelisch-lutherischen Lukas-Gemeinde. Erste Vorüberlegungen sind in das von der Kirchengemeinde erstellte Eckpunkte-Papier eingeflossen, das den Fraktionen bekannt ist und ihnen von Herrn Pfarrer Maier auch schon erläutert wurde. Die evangelische Kirche schlägt demnach zwei Modelle vor:

·      Modell 1: politische Gemeinde als Bauherrin und Eigentümerin der Tagesstätte, Kirchengemeinde als Betreiberin

·      Modell 2: Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes und Betreiberin, politische Gemeinde stellt Grundstück in Erbpacht zur Verfügung

 

Vor der Beratung stellt Pfarrer Maier die Überlegungen der Kirchengemeinde dar. Danach soll eine zweigruppige Kindertagesstätte mit einer Krippengruppe (ausschließlich für Kinder unter drei Jahren) und einer altersgemischten Gruppe (für Kinder im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter, also von 0 bis 10 Jahren) geschaffen werden. Mit dieser Struktur sei mit ausreichender Sicherheit dauerhaft eine wirtschaftliche Betriebsführung gewährleistet. Eine reine Krippenbetreuung richte sich lediglich an die Kinder aus zwei Geburtsjahrgängen; dies sei eine zu schmale Basis. Im übrigen stütze sich die altersgemischte Gruppe auf ein besonderes pädagogisches Konzept.

 

Die beabsichtigte altersgemischte Gruppe hat bei den bestehenden Kindergärten Ängste dahingehend erweckt, dass sie – angesichts eines von ihnen erwarteten Rückgangs der Nachfrage – künftig nicht mehr voll belegt sein könnten. Dazu verliest der Vorsitzende ein Schreiben vom 22.05.2007 (Sitzungstag), das die Träger des Katholischen Kindergartens und des Musikkindergartens gemeinsam an die Gemeinderatsmitglieder gerichtet haben.

 

In der Aussprache sieht GRM Stumptner keinen Konkurrenzkampf der tätigen und gegebenenfalls künftigen Träger. In Anbetracht der von der Verwaltung vorgelegten aktuellen Zahlen zur Stärke der Geburtsjahrgänge der letzten zehn Jahre sei nicht zu befürchten, dass die zusätzliche Einrichtung nicht ausgelastet werden könne.

 

GRM Greif verweist auf die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden, auch Krippenplätze vorzuhalten und auf die Tatsache, dass in Bubenreuth bereits 25 Plätze anerkannt sind. Auch er erwartet ein gute Auslastung der etwaigen zusätzlichen Kindertagesstätte. Sollten Einrichtungen wegen Unterbelegung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werde die Gemeinde sie nicht im Regen stehen lassen – dazu könnten Defizitvereinbarungen getroffen werden.

 

GRM Winkelmann regt an, Alternativen zu prüfen, etwa auch im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit. Eventuell benötige Möhrendorf Krippenplätze, die hier angeboten werden könnten. Er und GRM Seuberth möchten zudem wissen, ob sich die evangelische Kirchengemeinde vorstellen könne, dass die neue Kindertagesstätte – solange entsprechender Bedarf gegeben ist – ausschließlich als Kinderkrippe (also mit zwei Gruppen nur für Kinder unter drei Jahren) betrieben werde. Dies stellt Pfarrer Maier nicht grundsätzlich in Abrede.

 

Die Angelegenheit wurde im Jugend-, Sport- und Kulturausschuss vorberaten. Dieser befürwortet einstimmig das im Eckpunkte-Papier als „Modell 2“ benannte Vorhaben der evangelisch-lutherischen Lukas-Gemeinde.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen