Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Brückenbauwerk über die A 73 und die Bahnlinie“ der Stadt Baiersdorf ohne weitere Beschlussfassung im Gemeinderat Stellungnahmen abzugeben zu eventuellen Änderungen des Entwurfs, wenn die Planung von dem vorliegenden Entwurf nicht oder nur in einer Weise abweicht, dass dies keine Auswirkungen auf Belange der Gemeinde Bubenreuth erwarten lässt.

 

Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, in einem gegebenenfalls noch einzuleitenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Baiersdorf ohne weitere Beschlussfassung im Gemeinderat Stellungnahmen abzugeben zum Vorentwurf, Entwurf und eventuellen Änderungen des Entwurfs, wenn diese Änderung inhaltlich ausschließlich dem bezeichneten Bebauungsplan entspricht.


Auf den unter TOP 48.3 dargestellten Sachverhalt wird Bezug genommen. Der Bebauungsplan „Brückenbauwerk über die A 73 und die Bahnlinie“ der Stadt Baiersdorf hat keine Auswirkungen auf Belange der Gemeinde Bubenreuth.

 

Die Gemeinde Bubenreuth muss jedoch nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erneut beteiligt werden, falls der Entwurf im Verlauf des weiteren Verfahrens geändert werden sollte.

 

Sollte wegen der Aufstellung dieses Bebauungsplans gleichzeitig (im Parallelverfahren) oder später auch der Flächennutzungsplan der Stadt Baiersdorf geändert werden, dann muss die Gemeinde Bubenreuth auch in diesem Verfahren beteiligt werden, und zwar sowohl zum Vorentwurf als auch zum Entwurf der Änderung.


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen