Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan „Verlängerung des Brückenbauwerks über die A 73 und die Bahnlinie“ der Stadt Baiersdorf mit Zehnter Änderung des Bebauungsplans „In der Hut“ keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.
Die
Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine
eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im
künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Die Gemeinde
Bubenreuth verfügt nicht über Informationen, die für die Ermittlung und
Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sein könnten (§ 4
Abs. 2 Satz 3 BauGB).
Die Stadt Baiersdorf stellt einen Bebauungsplan „Verlängerung des Brückenbauwerks über die A 73 und die Bahnlinie“ auf und ändert damit gleichzeitig den Bebauungsplan „In der Hut“.
Seit 01.06.2004 ist ein Bebauungsplan der Stadt Baiersdorf rechtskräftig, der Baurecht schafft zur Errichtung einer Fuß- und Radwegbrücke über die Autobahn A 73 und die Straße „Am Bahnhof“. Nun soll mit einem weiteren Bebauungsplan ermöglicht werden, dieses (bisher lediglich geplante) Brückenbauwerk über die Bahnlinie Nürnberg – Bamberg hinweg zu verlängern.
Die Gemeinde Bubenreuth hat sich zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans bereits im Rahmen der „vorgezogenen Behördenbeteiligung“ gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch geäußert und keine Bedenken erhoben (siehe TOP 32.1 vom 17.04.2007). Nunmehr gibt die Stadt Baiersdorf der Gemeinde Bubenreuth Gelegenheit, zum Entwurf des Bebauungsplan zur Stellung zu nehmen; der Plan des Entwurfs entspricht vollständig dem des Vorentwurfs.
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