Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da die Kubatur des Bestandsgebäudes nach den Berechnungen der Verwaltung rund 539 m³, die des geplanten Neubaues - je nach Ansatz des Kellergeschosses - zwischen rund 574 m³ und 851 m³ (bei beiden Gebäuden gilt, dass verlässliche und genau bemaßte Pläne nicht vorliegen und die Berechnungen daher nur eingeschränkt möglich sind) beträgt, ist nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen die vom Bauausschuss geforderte, eindeutige Unterordnung des Neubaues unter den Bestand nicht gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen kann unter diesen Voraussetzungen daher nicht in Aussicht gestellt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen