Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses vom 14.06.2005 werden nicht eingehalten, da die geplante Bauweise mit E+D (Dachneigung 52°) nicht den Vorgaben E+U oder E+I (Dachneigung 25° - 30°) entspricht, dies hat jedoch eine Verringerung der zulässigen Firsthöhe zur Folge. Die bei E+1 max. GRZ mit 0,3 und GFZ mit 0,4 wird auch bei der beabsichtigten Bauweise mit E+D nicht überschritten. Aus diesen Gründen könnte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. Die erforderlichen 2 Garagen bzw. Carports sind auf Grund der dort sehr beengten Straßenverhältnisse jedoch mit dem erforderlichen Stauraum zu errichten.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen