Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Bebauungsvorschlag zur Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 382/64 zur Kenntnis. Zu den beabsichtigten Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/17 „Bräuningshofer Wegäcker“ wird folgendes ausgeführt:

 

  1. Einer Verschiebung des Baufensters um ca. 2 m nach Norden (Richtung Entlesbach) kann nicht zugestimmt werden, da die Abweichungen vom Bebauungsplan mehr als erheblich sind und außerdem die bewusst gewollte Grünzone beiderseits des Bachlaufs zu sehr beschnitten würde.
  2. Aus grundsätzlichen Erwägungen und im Rahmen der Gleichbehandlung der Bürger (in der Vergangenheit wurden diesbezügliche Anträge bereits negativ beschieden) kann der Errichtung eines zusätzlichen Carports oder einer Garage außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Grenzen nicht zugestimmt werden.
  3. Mit der Verschiebung der nördlichen Baugrenze der Garagen/Carports bis max. auf die nördliche Baugrenze des Hauptgebäudes besteht Einverständnis.
  4. Einer Erhöhung des Kniestockes wird aus ortsgestalterischen Gründen nicht zugestimmt.

 


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen