Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 198, Bruckwiesen 14, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die in den Plänen mit Pos. 1 bezeichnete Werbeanlage mit ausreichendem Abstand (Absprache mit FFW Bubenreuth) zum dort vorhandenen Oberflurhydranten errichtet wird.


Anwesend:

5

/ mit

4

gegen

1

Stimmen