Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth anerkennt für ein Kind den Bedarf für einen Kindergartenplatz im Kindergarten St. Theresia in Erlangen für die Zeit von September bis Dezember 2007. Über den Regelsatz hinaus werden weitere Kosten, wie Beförderungskosten für das Kind oder Bau- und Unterhaltungskosten der Tagesstätte und Ähnliches, nicht übernommen.

 


Eine Familie aus Bubenreuth errichtet z. Zt. ein Eigenheim in Erlangen. Die Baufertigstellung ist zum Jahresende 2007 zu erwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für die Kindergartenunterbringung die Gemeinde Bubenreuth zuständig. Der Katholische Kindergarten St. Theresia in Erlangen, Sieglitzhofer Straße, hält jedoch für das Bubenreuther Kind keinen Platz bis Januar 2008 frei. Die Familie würde das Kind in der Zeit von September bis Dezember 2007 in den Kindergarten nach Erlangen bringen, wenn die Gemeinde Bubenreuth gegenüber dem Kindergarten St. Theresia die entsprechende Kostenübernahme zusagen würde.

 

Die Zahl der von der Gemeinde bedarfsfestgestellten Plätze erhöht sich für diese Zeit auf insgesamt 158.


Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen