Beschluss:
Die Sanierung und Gestaltung der Außenanlagen an der Schule erfolgt nach Variante 3 des Konzepts, wie sie in dem Schreiben des Ingenieurbüros Ulm vom 11.04.2007 beschrieben wird.
In der Sitzung am 05.12.2006 hat der Gemeinderat unter TOP 98/2006 folgendes beschlossen:
„Die Gemeinde Bubenreuth ändert das mit Beschluss vom
27.04.2004 gebilligte Konzept für die Generalsanierung der Schule entsprechend
dem Vorschlag von Elternbeirat, Förderverein und Schulleitung wie er mit
Schreiben des Ingenieurbüros Ulm vom 11.07.2006 vorgelegt worden ist. Mehrkosten
in Höhe von maximal 30.000,00 EUR werden genehmigt; sie sind im Haushalt
2007 entsprechend zu berücksichtigen.“
Bereits in der Sitzung am 05.12.2006 und vor allem in der folgenden Zeit sind Fragen zur Ausführung des Fallschutzes und der weiteren Details zur Gestaltung des Schulhofes und der Außenanlagen aufgetreten. Dazu hat das Ingenieurbüro Ulm drei Planungsvarianten ausgearbeitet, über die – auch hinsichtlich einer eventuellen Kostenmehrung gegenüber dem Beschluss vom 05.12.2006 – beraten und beschlossen werden muss.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes stellt der als Sachverständige geladene Objektplaner, Herr Ulm, das Konzept zur Gestaltung der Außenanlagen vor. Dazu hat sein Büro drei Varianten erarbeitet, die sich lediglich in der Ausführung des Fallschutzes unter den Spielgeräten unterscheiden.
In der Variante 1 ist für alle Spielgeräte lediglich Kies als Fallschutz vorgesehen. Variante 2 unterscheidet sich von Variante 1 dadurch, dass der mit Kies befüllte Bereich zum übrigen Schulhof mit Sitzelementen begrenzt wird, um die unvermeidliche flächige Verteilung der Steinchen zu minimieren. In der Variante 3 wird der Fallschutz, dort wo er erforderlich ist (Seilzirkus, Stufenreck), mit synthetischen Fallschutzmatten hergestellt. Im Bereich der anderen Spielgeräte, unter denen ein Fallschutz nicht vorgeschrieben ist, erfolgt lediglich eine Pflasterung. Rasenflächen unter Spielgeräten hält der Planer für nicht praktikabel.
Herr Ulm erläutert die jeweilige Vor- und Nachteile der Varianten und gibt ihre Kosten an. Variante 3 stellt demnach die teuerste Ausführung des Fallschutzes dar, gefolgt von den Varianten 2 und 1.
Eine Nachfrage des Vorsitzenden ergibt sodann, dass der Gemeinderat die im bestehenden Konzept und in allen Varianten übereinstimmend vorgesehenen Spielgeräte und beabsichtigten Maßnahmen an den Außenanlagen ausdrücklich nicht ändern möchte.
Sodann erklärt der Vorsitzende, dass nunmehr über die Varianten abzustimmen sei.
GRM Stumptner stellt daraufhin folgenden
Antrag zur Geschäftsordnung:
„Ich beantrage eine kurze Unterbrechung der Sitzung.“
Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen.
Anwesend: |
12 |
/ mit |
12 |
gegen |
0 |
Stimmen |
Die Sitzung wird von 20:28 Uhr bis 20:30 Uhr unterbrochen.
GRM Greif stellt folgenden
Antrag zur Geschäftsordnung:
„Ich beantrage namentliche Abstimmung.“
Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen.
Anwesend: |
12 |
/ mit |
12 |
gegen |
0 |
Stimmen |
Danach lässt der Vorsitzende über die Variante 3 als den weitestgehenden Antrag zuerst beschließen.
Namentliche Abstimmung:
Greif, Rudolf |
ja |
|
Hauke, Maria |
ja |
|
Hitthaler-Teller, Beatrix |
ja |
|
Horner, Andreas |
ja |
|
Paulus, Annemarie |
ja |
|
Pilhofer, Klaus |
ja |
|
Primas, Erwin |
ja |
|
Reiß, Heinz |
ja |
|
Schmucker-Knoll, Christa |
|
nein |
Seuberth, Wolfgang |
|
nein |
Stumptner, Hermann |
ja |
|
Veith, Johannes |
ja |
|
folglich:
Anwesend: |
12 |
/ mit |
10 |
gegen |
2 |
Stimmen |