Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Sanierung und Gestaltung der Außenanlagen an der Schule erfolgt nach Variante 3 des Konzepts, wie sie in dem Schreiben des Ingenieurbüros Ulm vom 11.04.2007 beschrieben wird.

 


In der Sitzung am 05.12.2006 hat der Gemeinderat unter TOP 98/2006 folgendes beschlossen:

 

„Die Gemeinde Bubenreuth ändert das mit Beschluss vom 27.04.2004 gebilligte Konzept für die Generalsanierung der Schule entsprechend dem Vorschlag von Elternbeirat, Förderverein und Schulleitung wie er mit Schreiben des Ingenieurbüros Ulm vom 11.07.2006 vorgelegt worden ist. Mehrkosten in Höhe von maximal 30.000,00 EUR werden genehmigt; sie sind im Haushalt 2007 entsprechend zu berücksichtigen.“

 

Bereits in der Sitzung am 05.12.2006 und vor allem in der folgenden Zeit sind Fragen zur Ausführung des Fallschutzes und der weiteren Details zur Gestaltung des Schulhofes und der Außenanlagen aufgetreten. Dazu hat das Ingenieurbüro Ulm drei Planungsvarianten ausgearbeitet, über die – auch hinsichtlich einer eventuellen Kostenmehrung gegenüber dem Beschluss vom 05.12.2006 – beraten und beschlossen werden muss.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes stellt der als Sachverständige geladene Objektplaner, Herr Ulm, das Konzept zur Gestaltung der Außenanlagen vor. Dazu hat sein Büro drei Varianten erarbeitet, die sich lediglich in der Ausführung des Fallschutzes unter den Spielgeräten unterscheiden.

 

In der Variante 1 ist für alle Spielgeräte lediglich Kies als Fallschutz vorgesehen. Variante 2 unterscheidet sich von Variante 1 dadurch, dass der mit Kies befüllte Bereich zum übrigen Schulhof mit Sitzelementen begrenzt wird, um die unvermeidliche flächige Verteilung der Steinchen zu minimieren. In der Variante 3 wird der Fallschutz, dort wo er erforderlich ist (Seilzirkus, Stufenreck), mit synthetischen Fallschutzmatten hergestellt. Im Bereich der anderen Spielgeräte, unter denen ein Fallschutz nicht vorgeschrieben ist, erfolgt lediglich eine Pflasterung. Rasenflächen unter Spielgeräten hält der Planer für nicht praktikabel.

 

Herr Ulm erläutert die jeweilige Vor- und Nachteile der Varianten und gibt ihre Kosten an. Variante 3 stellt demnach die teuerste Ausführung des Fallschutzes dar, gefolgt von den Varianten 2 und 1.

 

Eine Nachfrage des Vorsitzenden ergibt sodann, dass der Gemeinderat die im bestehenden Konzept und in allen Varianten übereinstimmend vorgesehenen Spielgeräte und beabsichtigten Maßnahmen an den Außenanlagen ausdrücklich nicht ändern möchte.

 

Sodann erklärt der Vorsitzende, dass nunmehr über die Varianten abzustimmen sei.

 

 

GRM Stumptner stellt daraufhin folgenden

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

 

„Ich beantrage eine kurze Unterbrechung der Sitzung.“

 

Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen

 

Die Sitzung wird von 20:28 Uhr bis 20:30 Uhr unterbrochen.

 

 

GRM Greif stellt folgenden

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

 

„Ich beantrage namentliche Abstimmung.“

 

Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen

 

Danach lässt der Vorsitzende über die Variante 3 als den weitestgehenden Antrag zuerst beschließen.

 

 


Namentliche Abstimmung:

 

Greif, Rudolf

ja

 

Hauke, Maria

ja

 

Hitthaler-Teller, Beatrix

ja

 

Horner, Andreas

ja

 

Paulus, Annemarie

ja

 

Pilhofer, Klaus

ja

 

Primas, Erwin

ja

 

Reiß, Heinz

ja

 

Schmucker-Knoll, Christa

 

nein

Seuberth, Wolfgang

 

nein

Stumptner, Hermann

ja

 

Veith, Johannes

ja

 

 

folglich:

 

Anwesend:

12

/ mit

10

gegen

2

Stimmen