Beschluss: Kenntnis genommen

Die Stadt Baiersdorf stellt einen Bebauungsplan „Verlängerung des Brückenbauwerks über die A 73 und die Bahnlinie“ auf und ändert damit gleichzeitig den Bebauungsplan „In der Hut“.

 

Seit 01.06.2004 ist ein Bebauungsplan der Stadt Baiersdorf rechtskräftig, der Baurecht schafft zur Errichtung einer Fuß- und Radwegbrücke über die Autobahn A 73 und die Straße „Am Bahnhof“. Nun soll mit einem weiteren Bebauungsplan ermöglicht werden, dieses (bisher lediglich geplante) Brückenbauwerk über die Bahnlinie Nürnberg – Bamberg hinweg zu verlängern.

 

Die Stadt Baiersdorf gab der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern. Frist für die Stellungnahme war bis 30.03.2007 gesetzt. Nachdem darüber in der Sitzung des Gemeinderats am 27.03.2007 nicht (mehr) entschieden werden konnte, bedurfte es einer Dringlichen Anordnung des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO), die dieser wie folgt getroffen hat:

 

„Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan „Verlängerung des Brückenbauwerks über die A 73 und die Bahnlinie“ der Stadt Baiersdorf mit Zehnter Änderung des Bebauungsplans „In der Hut“ keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.“

 

Davon gibt der Erste Bürgermeister dem Gemeinderat gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO Kenntnis.