Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Landratsamt mit Schreiben vom 03.08.2006 empfohlene Familienfreundlichkeitsprüfung nach den vorgegebenen Prüfkriterien durchzuführen und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis zu berichten.

 


Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Schreiben vom 03.08.2006 über sein ins Leben gerufenes "Bündnis für Familien im Landkreis Erlangen-Höchstadt" informiert und den Gemeinden zur Prüfung der örtlichen Verhältnisse einen Fragenkatalog zugesandt.

 

Mit Schreiben vom 24.10.2006 beantragte die SPD-Fraktion, die Verwaltung möge diese Prüfung entsprechend dem genannten Fragebogen durchführen; das Ergebnis solle als Richtschnur für künftige Beschlüsse des Gemeinderates Bubenreuth herangezogen werden.

 

Im Vorwort zu dem Prüfungsbogen wird ausgeführt, dass für die Familienfreundlichkeitsprüfung keine gesetzliche Verpflichtung bestehe und sie daher nur auf der Grundlage einer politischen Willenserklärung, also eines Gemeinderatsbeschlusses, durchgeführt werden könne.

 

Der Prüfungskatalog ist in die Kategorien „Soziale Infrastruktur“, „Familiengerechtes Wohnen“, „Freiraumgestaltung“, „Wohnumfeld“, „Verkehr und Sicherheit“, „Familienunterstützende Angebote“ und „Interessenvertretung“ untergliedert. Die Prüfung soll das Vorhandene transparent machen, Hinweise auf gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungen geben und als Diskussionsgrundlage für weitere Entscheidungen in den politischen Gremien dienen.

 

GRM Stumptner begründet den Antrag der SPD damit, dass sie im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit Defizite sehe beispielsweise bei den Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren (Kinderkrippen) und bei seniorengerechten Wohnformen.

 


Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen