Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Beschluss Nr. 2 vom 23.01.2007 wird dahingehend geändert, als der Maßnahme „Verlegung des Zuganges zum Untergeschoss und Errichtung einer Fahrradabstellanlage“ anstelle des Konzepts (Entwurfsplanung) des Ingenieurbüros ibs vom 26.09.2006 nunmehr das Konzept (Entwurfsplanung, Entwurf 2) des Ingenieurbüros ibs vom 07.03.2007 zugrunde gelegt wird, jedoch ohne die Rampe zum Hochparterre.

 

Der Beschluss greift einem Konzept für die künftige Nutzung des Rathaus-Untergeschosses nicht vor.

 

Die Eingangstreppe zum Hochparterre ist im Bestand zu sanieren.

 

Die Fahrradabstellanlage wird vor der Nordwestecke des Rathauses im Bereich des Grünstreifens und des derzeitigen Zugangs zur Bücherei platziert. Über ihre Ausführung wird gesondert beschlossen.


In der Sitzung am 23.01.2007 hat der Gemeinderat beschlossen, den Eingang zum Untergeschoss des Rathauses zu verlegen. Die dafür maßgeblichen Gründe waren im wesentlichen, dass der bestehende Eingang lediglich die Bücherei, aber nicht zentral das Untergeschoss erschließt, erneuerungsbedürftig und nicht barrierefrei ist sowie der Leitungsführung des neu zu verlegenden Kanalhausanschlusses im Wege steht (Beschluss Nr. 2/2007).

 

Diese Entscheidung fiel vor dem Hintergrund des bis heute unveränderten Sachstands und der derzeitigen Beschlusslage, dass das bestehende Rathaus bis auf weiteres für seine bisherigen Zweckbestimmungen – für die Gemeindeverwaltung, Bücherei und Museum – genutzt werden muss und es insbesondere nicht um einen Anbau erweitert oder durch einen Neubau ersetzt werden darf (siehe dazu Beschluss Nr. 99/2006).

 

In der Sitzung am 13.02.2007 befasste sich der Gemeinderat unter den Tagesordnungspunkten 11 und 12 mit den Fragen der künftigen Zweckbestimmung des Untergeschosses der Turnhalle und einer adäquaten Unterbringung des Museums, ohne allerdings bereits eine Festlegung getroffen zu haben.

 

Sollte als sicher gelten können, dass das Museum in absehbarer Zeit aus dem bestehenden Rathaus auszieht, dann ließe sich eine andere Raumaufteilung im Rathausuntergeschoss verwirklichen, die dorthin einen großzügigeren Zugang ermöglichen und die Unterbringung der Bücherei verbessern würde. Das mit den Planungsleistungen zur Instandsetzung des Rathauses beauftragte Ingenieurbüro hat dazu den als Anlage beigefügten Alternativ-Entwurf vom 07.03.2007 („Entwurf 2“) erstellt. Mehrkosten gegenüber der beschlossenen Planung entstehen für den Eingang nicht.

 

In der Planungsalternative wird auch – unabhängig von der Zugänglichkeit des Untergeschosses – geprüft, ob der Vorschlag eines Bürgers realisiert werden kann, über eine Rampe vor der Fassade einen barrierefreien Zugang zum Hochparterre zu schaffen. Nach Auskunft des für die Gemeinde tätigen Sicherheitsingenieurs Götz erfordert der Anschluss der Rampe an das Eingangspodest eine grundlegende Anpassung der Treppe, die einem Neubau dieser Anlage gleichkomme. Außerdem müsse die zu schmale Eingangstüre durch eine breitere elektrisch betriebene Türe ersetzt werden.

 

Beschlusslage ist bis dato, dass ein barrierefreier Zugang zum Hochparterre nicht hergestellt wird (Beschluss Nr. 99/2006).

 

Vor der Aussprache weist der Vorsitzende auf den Umstand hin, dass die Eingangstreppe zum Rathaus einer mindestens 10.000 EUR teueren Sanierung bedarf und schon vorab zur Vermeidung einer Unfallgefahr zu reparieren ist.

 

Im Anschluss erläutert der zur Sitzung geladene Ingenieur Sauer die Planungsalternative „Entwurf 2“ und geht ausführlich auf die untersuchte Rampe zum Eingangspodest ein, die er für architektonisch unbefriedigend hält. Dazu zeigt er Fotografien einer vergleichbaren Anlage. Er gibt insbesondere auch zu bedenken, dass die Untergeschossräume im Bereich der Rampe stark verschattet würden. Die Kosten der Rampe zum Eingangspodest ordnet der planende Ingenieur einer Größe von mindestens 45.000 EUR zu.

 

Für günstiger hielte er eine Rampe auf der Rückseite des Rathauses zu einem noch zu schaffenden zusätzlichen Eingang, was aber wegen des damit verbundenen Verlusts des kleinen Sitzungssaals einen massiven Eingriff in das bestehende Raumkonzept des Rathauses bedeuten würde.

 

Die kostspieligste Alternative, sowohl hinsichtlich der Anschaffung als auch des Unterhalts, wäre ein Aufzug am oder im Gebäude.

 

In der folgenden Beratung werden die verschiedenen Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs zum Hochparterre bewertet.

 

Ein Teil des Gemeinderats betrachtet die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Hochparterre finanziell für nicht darstellbar.

 

GRM Karl möchte gerne zum Vergleich zumindest auch die Kosten und Art der Ausführung eines barrierefreien Zugangs für beide Stockwerke vorgelegt bekommen. Er sieht einen Eingang mit Aufzug als dauerhafte Lösung. Außerdem betrachtet er es als Diskriminierung der Gehbehinderten und Rollstuhlfahrer, wenn sie einen „Hintereingang“ benützen müssten.

 

Dem schließt sich der Vorsitzende an und hält es für eine vertane Chance, eine sinnvolle barrierefreie Lösung mit einem Aufzug an der Kostenfrage scheitern zu lassen. Im übrigen hätte er die Einschaltung des Behindertenbeauftragten des Landkreises für angezeigt gehalten.

 

Danach fasst der Gemeinderat diesen


Anwesend:

12

/ mit

11

gegen

1

Stimme

(Während der Abstimmung ist GRM Horner nicht im Sitzungssaal anwesend.)