Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2004 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2004 wird in der Fassung vom 24.03.2005 festgestellt.

 

Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2004 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.


Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2004 in fünf Sitzungen vom 30.11.2005 bis 11.01.2006 geprüft.

 

Zu den im Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen hat sich die Verwaltung ge­genüber dem Rechnungsprüfungsausschuss mit Schreiben vom 11.10.2006 geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert.

 

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in der seit 01.08.2004 geltenden Fassung schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung unmittelbar die Entlastung an. Damit ist die vorherige Behandlung des Berichts über die überörtliche Rechnungsprüfung nicht mehr erforderlich, sondern nun möglich, über die Entlastung gleichzeitig mit der Feststellung zu ent­scheiden. Die Überörtliche Prüfung der Jahre 2002 bis 2005 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist bereits erfolgt; der darüber erstellte Prüfungsbericht wird in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

Die Frage, ob die Prüfungsberichte an die Fraktionsvorsitzenden bzw. an alle Gemeinde­ratsmitglieder versandt werden können, ist zwar mit Ja zu beantworten, allerdings in den meisten Fällen nicht zweckmäßig. Die Entscheidung darüber obliegt dem Ersten Bür­germeister. Gleichwohl ist nach Auskunft des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt diese Frage nicht an die Entscheidung zur Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung zu koppeln. Wenn keine rechtlichen Hindernisse bestehen, ergibt sich eine Verpflichtung zur Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung.

 

 

Zu Beginn der Aussprache stellt GRM Reiß folgenden

 

Antrag:

 

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis 2005 möge den Fraktionen schriftlich vorgelegt werden.

 

Diesen Antrag lässt der Vorsitzende nicht zu, da er ihn von dem Tagesordnungspunkt nicht für umfasst hält; er sei als eigenständiger Beratungsgegenstand zu behandeln.

 

GRM Stumptner moniert, dass ihm vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wichtige Informationen nicht zugänglich gemacht wurden, die dieser aus seinem mit der Rechtsaufsichtsbehörde geführten Schriftverkehr erhalten habe.

 

GRM Schelter-Kölpien hält es für anachronistisch, dass Prüfungsberichte von den Gemeinderatsmitgliedern nur im Rathaus eingesehen werden können und nicht verschickt werden.

 

 

Danach stellt GRM Reiß den folgenden

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

 

Alle Prüfungsberichte sollen allen Gemeinderatsmitgliedern schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Auch diesen Antrag lässt der Vorsitzende nicht zu, da es sich nicht um einen Geschäftsordnungsantrag handele und der Antragsinhalt nicht von dem Tagesordnungspunkt umfasst sei.

 

Danach übergibt der Vorsitzende die Verhandlungsleitung an Zweiten Bürgermeister Greif.

 

 

Im weiteren Verlauf stellt GRM Stumptner folgenden

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

 

Schluss der Debatte über Formalien; über den Beratungsgegenstand ist zu entscheiden.

 

Darüber lässt der Zweite Bürgermeister abstimmen:

 

Anwesend:

13

/ mit

7

gegen

5

Stimmen

(Erster Bürgermeister Pilhofer nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht teil an der Beratung und Abstimmung über diesen Antrag.)

 

 

Sodann gibt GRM Horner folgende Erklärung zu Protokoll, der sich ausdrücklich auch GRM Reiß anschließt:

 

„Ich beantrage, in die Niederschrift aufzunehmen, weshalb ich der Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2004 nicht zustimmen kann und führe dazu aus:

 

Nach dem Beschlussvorschlag soll der Gemeinderat u. a. beschließen, dass die Jahresrechnung 2004 in der Fassung vom 24.03.2005 festgestellt wird.

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2004 in der Fassung vom 24.03.2005, das Bestandteil des Feststellungsbeschlusses sein muss, liegt dem Gemeinderat nicht vor, es ist auch nicht als Anlage dem Beschluss beigefügt. Aus diesem Grund kann ich der Feststellung der Jahresrechnung 2004 nicht zustimmen.

 

Ferner kann ich einer Entlastung für die Jahresrechnung 2004 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung nicht zustimmen, da im Zeitraum der Jahresrechnung Wasser- und Abwassergebühren erhoben wurden, deren Erhöhung der Gemeinderat zum 01.01.2004 beschlossen hat, tatsächlich wurden die Gebührenerhöhungen bereits ab November 2003 widerrechtlich von den Gebührenpflichtigen erhoben und eingezogen.“

 

 

Danach bittet der Zweite Bürgermeister GRM Reiß, er möge als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses über die im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung getroffenen wesentlichen Feststellungen berichten. Dies lehnt GRM Reiß ab.

 

 

Abschließend lässt der Zweite Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen:


Anwesend:

13

/ mit

7

gegen

5

Stimmen

(Erster Bürgermeister Pilhofer nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)