Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth ermächtigt den ersten Bürgermeister,
den Erdgasliefervertrag mit der E-ON Bayern AG abzuschließen, wie diese ihn der
Gemeinde mit Schreiben vom 22.12.2006 vorgelegt hat. Der Vertrag wird zum
01.01.2007 in Kraft gesetzt; mit Anwendung der Preisformel bereits ab diesem
Zeitpunkt erzielt die Gemeinde einen geringfügig niedrigeren Preis, als er sich
bei Vertragsbeginn erst zum 01.04.2007 errechnen würde. Auf die Aussage des zu
der Angelegenheit geladenen Vertreters von E-ON Bayern – siehe dazu die
Sachverhaltsdarstellung zu diesem Beschluss – wird ausdrücklich Bezug genommen.
Die E-ON Bayern AG hat ab Januar 2005 die Geschäfte der Fränkischen Gaslieferungsgesellschaft mbH übernommen. Der derzeit gültige Erdgasliefervertrag ist ein sogenannter „Prozentvertrag“. Nach diesen Verträgen steigen die Erdgaspreise für die Kunden in gleichen Teilen an wie der Vorlieferer der E-ON Bayern AG seine Preise erhöht.
Mit neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der neuen Netznutzungsverordnung und der Trennung von Netz und Vertrieb, will der Gesetzgeber eine höhere Markttransparenz erreichen. Auch von Kundenseite wird die Nachvollziehbarkeit von Preisänderungen gewünscht. Um unter diesen Bedingungen den laufenden Veränderungen auf dem Energiemarkt Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Belieferung mit Erdgas auf eine aktualisierte vertragliche Basis zu stellen.
Damit Preisänderungen für die Gemeinde nachvollziehbar sind, bietet die E-ON Bayern AG einen neuen Erdgasliefervertrag mit Preisformel an. Dieser sieht – wie bisher praktiziert – beim Arbeitspreis eine 100-prozentige Kopplung an den Preis für leichtes Heizöl und beim Leistungspreis eine Bindung an den Tariflohn vor.
Folgende gemeindliche Liegenschaften werden mit Erdgas von der E-ON Bayern AG versorgt:
- Rathaus, Birkenallee 51
- Grundschule Bubenreuth Binsenstraße 24
- Musikkindergarten Josephstraße 2
Die Umstellung auf den neuen Erdgasliefervertrag erfolgt preisneutral und soll mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft treten.
Nach Auskunft der Erlanger Stadtwerke AG ist die Lieferung von Gas in ein Gebiet eines anderen Energieversorgers im Moment nicht möglich. Die Rahmenbedingungen für den Erdgaswettbewerb müssen erst noch von den zuständigen Stellen verbindlich geklärt werden.
Dem Bayerische Kommunale Prüfungsverband wurde der abzuschließende Erdgasliefervertrag zur Begutachtung vorgelegt. Herr Enderle versicherte uns, dass es sich um einen üblichen Erdgasliefervertrag handelt, bei dem eventuelle Preiserhöhungen im Gegensatz zu dem vorherigen Vertrag besser nachvollziehbar sind.
In einer umfangreichen Aussprache erläuterte der Vertreter
der E-ON, Herr Schwarz, die Gründe für die in Deutschland schon von jeher
bestehende Bindung des Preises von Erdgas an den des Heizöls und die dafür
markt- und volkswirtschaftlich sprechenden Gründe. Auf Nachfrage erklärte er,
dass mit einem rückwirkenden Inkraftsetzen des Vertrages ein geringfügig
niedrigerer Preis erzielt werden könne.
Anwesend: |
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