Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Praxisräumen und Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 412/12, Bubenruthiastr. 10, wird das gemeindliche Einvernehmen - so wie beantragt - erteilt, da die Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eingehalten werden. Der Stauraum vor der Garage oder der zweite Stellplatz kann als Besucherstellplatz Verwendung finden. Sollte sich später herausstellen, dass diese Vorgehensweise unzweckmäßig ist, können nachträgliche Auflagen diesbezüglich festgelegt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen