Sitzung: 06.03.2007 Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
Praxisräumen und Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 412/12, Bubenruthiastr. 10,
wird das gemeindliche Einvernehmen - so wie beantragt - erteilt, da die
Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile) eingehalten werden. Der Stauraum vor der Garage
oder der zweite Stellplatz kann als Besucherstellplatz Verwendung finden.
Sollte sich später herausstellen, dass diese Vorgehensweise unzweckmäßig ist,
können nachträgliche Auflagen diesbezüglich festgelegt werden.
Anwesend: |
7 |
/ mit |
7 |
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