Beschluss: zurückgestellt

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2004 in fünf Sitzungen vom 30.11.2005 bis 11.01.2006 geprüft.

 

Zu den im Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen hat sich die Verwaltung gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss mit Schreiben vom 11.10.2006 geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert.

 

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in der seit 01.08.2004 geltenden Fassung schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung unmittelbar die Entlastung an. Damit ist es nun möglich, über die Entlastung gleichzeitig mit der Feststellung zu entscheiden. Die Überörtliche Prüfung der Jahre 2002 bis 2005 durch den Bayerischen Kommunalenprüfungsverband ist bereits erfolgt.

 

In der Aussprache wird die Frage diskutiert, ob die Verwaltung die Berichte über die örtliche und über die überörtliche Prüfung an alle Gemeinderatsmitglieder bzw. an die Fraktionsvorsitzenden versenden soll. Der in der Sitzung anwesende Geschäftsleitende Beamte betont, dass den Gemeinderatsmitgliedern ein gesetzliches Recht lediglich auf Einsichtnahme in die Berichte zusteht.

 

Daraufhin stellt GRM Reiß folgenden

 

Antrag:

 

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Prüfungsberichte an die Gemeinderatsmitglieder versandt werden.“

 

Diesen Antrag lässt der Vorsitzende nicht zu, da er ihn als neuen Antrag betrachtet, der von dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt nicht umfasst sei.

 

Sodann stellt GRM Stumptner folgenden

 

Antrag:

 

„Die Beschlussfassung wird zurückgestellt bis die Verwaltung geklärt hat, ob es zulässig ist, dass die Prüfungsberichte an die Fraktionsvorsitzenden oder alle Gemeinderatsmitglieder verteilt werden.“

 

Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen:

 

Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme

(GRM Schmucker-Knoll ist während der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend.)