Beschluss: zurückgestellt

Die E-ON Bayern AG hat ab Januar 2005 die Geschäfte der Fränkischen Gaslieferungsgesellschaft mbH übernommen. Der derzeit gültige Erdgasliefervertrag ist ein sogenannter Prozentvertrag. In diesen Verträgen steigen die Erdgaspreise für die Gemeinde in gleichen Teilen an wie der Vorlieferer der E-ON Bayern AG seine Preise erhöht.

 

Um den laufenden Veränderungen auf dem Energiemarkt Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Belieferung auf eine aktualisierte vertragliche Basis zu stellen. Durch neue gesetzliche Bestimmungen, wie die neue Netznutzungsverordnung, und die Trennung von Netz und Vertrieb wird vom Gesetzgeber die Markttransparenz gefordert. Auch von Kundenseite wird die Nachvollziehbarkeit von Preisänderungen gewünscht.

 

Damit Preisänderungen für die Gemeinde nachvollziehbar sind, bietet die E-ON Bayern AG einen neuen Erdgasliefervertrag mit Preisformel an. Dieser sieht – wie bisher praktiziert – beim Arbeitspreis eine 100-prozentige Kopplung an den Preis für leichtes Heizöl und beim Leistungspreis eine Bindung an den Tariflohn vor.

 

Bei der Gemeinde Bubenreuth erhalten folgende Liegenschaften Erdgas von der E-ON Bayern AG:

 

-      Rathaus,                                          Birkenallee 51

-      Grundschule Bubenreuth               Binsenstraße 24

-      Musikkindergarten                         Josephstraße 2

 

Die Umstellung auf den neuen Erdgasliefervertrag erfolgt preisneutral und soll mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft treten.

 

In der Aussprache wird die Frage aufgeworfen, ob das Gas auch von einem anderen Lieferanten bezogen werden könne; GRM Seuberth hält dies aus eigener Erfahrung für nicht möglich. Gleichwohl wird die Verwaltung gebeten, sich diesbezüglich auch mit den Erlanger Stadtwerken in Verbindung zu setzen und sich gegebenenfalls ein Angebot unterbreiten zu lassen. Allerdings wäre bei einem Wechsel des Lieferanten zu klären, ob sich dies auf den mit E-ON bestehenden Konzessionsvertrag auswirkt. GRM Horner empfiehlt, den Vertrag vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband begutachten zu lassen.

 

Angesichts der offenen Fragen stellt der Vorsitzende folgenden Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung:

 

„Der Beratungsgegenstand wird vertagt. Wenn über die Angelegenheit erneut verhandelt wird, ist ein Vertreter von E-ON dazu zu laden.“

 

Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen

(GRM Winkelmann ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungszimmer anwesend.)