Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 11

Beschluss:

 

Dem Antrag der FW-Fraktion vom 22.02.2005, bzw. dem Antrag der FW/UWB-Fraktion 24.11.2006, auf Abschluss eines Vertrages entsprechend dem Entwurf vom März 2004 zur Übernahme der Trägerschaft über das Geigenbaumuseum wird stattgegeben.

 


Im Hinblick auf Planungen, der „Ständigen Musikinstrumentenausstellung“ Räume im Untergeschoss der Turnhalle zur Verfügung zu stellen, beantragte die FW-Fraktion mit Schreiben vom 22.02.2005 (siehe Anlage), dass die Gemeinde die Trägerschaft über die „Ständige Ausstellung“ übernimmt und sie in ein kommunales Museum überführt; sie nimmt dabei Bezug auf einen von der Gemeindeverwaltung Bubenreuth mit der Streich- und Zupfinstrumentenmacher-Innung ausgehandelten Vertragsentwurf vom März 2004 (siehe Anlage). Mit Schreiben vom 24.11.2006 (siehe Anlage) wiederholt die FW/UWB-Fraktion den bisher nicht behandelten Antrag vom 22.02.2005.

 

Kern des genannten Vertrages ist, dass erstens die Ausstellung in ein Museum in gemeindlicher Trägerschaft überführt wird und sie zweitens in besser geeignete Räume umziehen kann. Zu diesem zweiten Punkt beschreibt § 3 Abs. 1 des Vertrags folgende Verpflichtung: „Die Gemeinde Bubenreuth stellt für das zukünftige Geigenbaumuseum unentgeltlich geeignete Räume zur Verfügung.“ Weiter heißt es dort: „Die Parteien sind sich einig, dass die derzeitige Unterbringung im Keller des Rathauses auf Dauer ungeeignet ist, da die Exponate durch diese Unterbringung Schaden nehmen können.“

 

Ursprünglich und auch zuletzt war daran gedacht, neue Unterbringungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Umbau, dem Neubau oder der Erweitung des Rathauses zu schaffen. In der Zwischenzeit (2005) gab es Überlegungen, das Untergeschoss der Turnhalle unter anderem auch für das Museum zu nutzen. Im Hinblick auf die aus verschiedenen Gründen gescheiterte „Rathaus-Option“ tendiert der Gemeinderat aktuell wohl wieder der „Turnhallen-Lösung“ zu. Die Realisierbarkeit dieser Alternative wurde bereits untersucht. Nach der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Ulm vom 24.09.2004 betragen die Baukosten (ohne Baunebenkosten) für die „einfachere“ Variante etwa 200.000 EUR. Eine grundsätzliche Entscheidung über die Verwendung und die Instandsetzung des Untergeschosses der Turnhalle wurde allerdings bislang nicht getroffen.

 

Damit kann die Frage der räumlichen Unterbringung des Museums noch nicht beantwortet werden. Wollte man unter diesen Umständen den Vertrag mit der Innung abschließen, hieße dies nach Auffassung der Verwaltung, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun.

 

Sollten andere als die bisherigen Räume zur Verfügung gestellt werden, dann ist der Betrieb von beiden Seiten für zunächst einmal mindestens zehn Jahre verbindlich zu gewährleisten, weshalb für diesen Zeitraum eine ordentliche Kündigung nicht zugelassen werden kann. Eine solche Klausel enthält der vorliegende Entwurf nicht – sie ist einzufügen, bevor die Gemeinde Mittel für neue Räume aufwendet.

 

Im Vertrag ist weiterhin noch nicht geregelt, in welchem zeitlichem Umfang das Museum geöffnet sein soll. Dies ist aber in hohem Maße bedeutsam, verpflichtet sich doch die Innung, das für den Betrieb des Museums erforderlich Personal zu stellen. Außerdem ist dies auch für die Förderfähigkeit des Museums von Belang.

 

Mit der Übernahme der Ausstellung in der bisherigen Form kämen auf die Gemeinde zusätzlich Kosten in Höhe von jährlich rund 400 EUR für die Versicherung der Exponate zu. Zu diesen und weiteren Betriebskosten – zu denken wäre an Heizung, Gebäudeversicherung, Reinigung – würde die Innung einen noch nicht bezifferten „angemessenen Betriebskostenzuschuss“ leisten, dessen Höhe oder Berechnung festzulegen wäre (bisher trägt die Gemeinde die Kosten der Unterbringung der Ausstellung allein); d. h. § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages bedarf ebenfalls noch einer Konkretisierung.

 

Die als Gäste geladenen Herren Roth, Innungsobermeister, und Hannabach, Museumsleiter, befürworten den Vertragsabschluss, um das Museum in eine gesicherte Trägerschaft zu übergeben und so eine längerfristige Perspektive zu erhalten – insbesondere auch was dessen dringend erforderliche bessere Unterbringung anbelangt. Herr Hannabach vermisst vor allem auch einen Vortragsraum – er begrüßt die Museumsgäste bisher im Sitzungssaal – und zusätzlichen Platz, um weitere interessante Ausstellungsstücke einlagern zu können, die er immer wieder angeboten bekomme.

 

GRM Reiß hält den Vertrag für beschlussreif und unterstreicht, dass dessen Abschluss die Fördermöglichkeiten des Museums auch in Bezug auf erforderliche bauliche Maßnahmen verbessern werde.

 

GRM Greif weist hin auf die Ergebnisse der Untersuchung des Ingenieurbüros Ulm. Danach lasse die Unterbringung des Museums im Untergeschoss der Turnhalle Kosten in Höhe von mindestens 200.000 EUR erwarten. Eine staatliche oder sonstige Förderung der Maßnahme hält er deshalb für unabdingbar. Dies alles müsse erst geklärt werden, bevor der Vertrag unterzeichnet werde.

 

Auch GRM Stumptner will vor dem Abschluss eines Vertrags erst die Frage der Unterbringung lösen.

 

GRM Schelter-Kölpien regt an, die Angelegenheit im Jugend-, Sport- und Kulturausschuss vorzuberaten und dazu verschiedene Fachleute einzuschalten, so die Kulturreferentin des Bezirks, Frau Dr. Kluxen, die leitenden Mitarbeiter des Stadtmuseums Erlangen, Herrn Engelhardt und Frau Lehmann, sowie gegebenenfalls Sachverständige der Musikinstrumentenabteilung des Germanischen Nationalmuseums.

 

GRM Seuberth kann nicht nachvollziehen, weshalb der Vertrag nicht schon geschlossen werden kann, bevor die möglicherweise langwierige Raumfrage geklärt ist.

 

Nach Schluss der Aussprache lässt der Vorsitzende über den Antrag beschließen:

 


Anwesend:

16

/ mit

5

gegen

11

Stimmen

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)

 

 

Danach lässt der Vorsitzende abstimmen über folgenden

Hilfsantrag:

1.       Die Entscheidung über den Antrag der FW/UWB-Fraktion wird zurückgestellt.

2.       Der Gemeinderat entscheidet über die dem künftigen Museum gegebenenfalls zur Verfügung zu stellenden Räume.

3.       Die Verwaltung klärt den Mittelbedarf für deren Neubau, Umbau oder Ausbau.

4.       Die Verwaltung überarbeitet den Vertragsentwurf mit der Innung, insbesondere hinsichtlich des Kündigungsausschlusses, der Öffnungszeiten und des Betriebskostenzuschusses.

5.       Der Gemeinderat entscheidet über den Vertrag, womit dem Antrag der FW/UWB-Fraktion entsprochen wäre.

6.       Der Gemeinderat erteilt gegebenenfalls Aufträge zur Planung und Ausführung der Baumaßnahme für das Museum.

 

Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen