Herr Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz, Bamberg, trägt den Sachstand vor. Danach erwägt ein Bauträger ein größeres am Werkstättenweg gelegenes Grundstück, dessen vorhandene Gewerbebauten den nordwestlichen Bereich des Eichenplatzes abschließen, einer Wohnnutzung zuzuführen. Die vorhandenen Gebäude sollen dazu abgebrochen werden.

 

Auf Nachfrage von GRM Reiß erklärt der Ingenieur, dass aus bauplanungsrechtlichen Gründen ein ausschließlich dem Wohnen dienendes Gebäude auf dem Grundstück nur dann errichtet werden kann, wenn dessen gesamter „Umgriff“ als Mischgebiet überplant wird. Die Planungsgruppe Strunz sei von dem Bauträger beauftragt, die Machbarkeit des Bebauungsplans und damit die Bebaubarkeit des Grundstücks zu untersuchen.

 

Der von Herrn Schönfelder vorgelegte Plan findet im Grundsatz die Zustimmung des Gemeinderats. Es wird aber allgemein darauf hingewiesen, dass es sich bei dem fraglichen Grundstück um einen zentralen und deshalb sensiblen Bereich des Ortes handelt.

 

GRM Stumptner bezieht sich auf eine Baumaßnahme desselben Bauträgers in der Waldstraße und sieht darin ein Negativ-Beispiel, was sowohl das Gebäude als solches als auch seine Baudurchführung betreffe. Ähnliche Verhältnisse könnten am Eichenplatz nicht geduldet werden.

 

GRM Paulus möchte, dass der Neubau die Kubatur des abzubrechenden Gebäudes wieder aufnimmt, damit es den Maßstäben am Eichenplatz entspricht. Ein dreistöckiges Wohnhaus füge sich nur schwer in die vorhandenen Dimensionen ein.

 

Dies sieht auch GRM Veith so, der auch befürchtet, dass sich die Wohnbebauung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben, die durchaus Lärm erzeugten, nicht vertrage. Der Planer erklärt, dass das Vorhaben noch immissionsschutzfachlich untersucht werden müsse.

 

Vorgeschlagen wird auch, das Gebäude selbst einer gemischten Nutzung zuzuführen, beispielsweise mit Wohnungen und Läden des täglichen Bedarfs, da sein Standort dafür optimal geeignet sei.

 

Der Vorsitzende, Zweiter Bürgermeister Greif, fordert, dass an der Frankenstraße nicht nur für einen Gehweg, sondern auch für die Fahrbahn ausreichend Platz zu schaffen ist – er verweist dabei auf die Ausbaustandards der Birkenallee.

 

Nach weiteren Äußerungen wird gewünscht, dass der potentielle Vorhabensträger sich mit der Verwaltung formal und inhaltlich abstimmt, um die Angelegenheit voranzubringen.