Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den folgenden „Nachtrag zum Vertrag über die Durchleitung der Abwässer aus der Gemeinde Marloffstein für den Gemeindeteil Rathsberg" abzuschließen.

 

 

Nachtrag zum Vertrag

 

vom 14./17. November 1977

in der Fassung vom 29.11.2001

 

 

über die Durchleitung der Abwässer aus der Gemeinde Marloffstein für den Gemeindeteil Rathsberg durch das Gebiet der Gemeinde Bubenreuth und Anschluss der Kanalleitung an den Schmutzwasserkanal (Qab-Sammler) der Gemeinde Bubenreuth bei Schacht 262 in der Frankenstraße Bubenreuth

 

 

 

Zwischen

 

der Gemeinde Bubenreuth, vertreten durch den 1. Bürgermeister Klaus Pilhofer,

 

und

 

der Gemeinde Marloffstein, vertreten durch die 1. Bürgermeisterin Angela Gläßel

 

wird folgendes vereinbart:

 

 

Art. 1

 

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Gemeinde Bubenreuth hat zu Gunsten der Gemeinde Marloffstein von der Stadt Erlangen die Berechtigung zur Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen entsprechend   1000 Einwohnergleichwerten erworben.

Infolge der im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg durchgeführten Änderung der Ausbaugröße der Kläranlage der Stadt Erlangen von 300.000 EW60 auf 270.000 EW60 werden die Einwohnergleichwerte der Gemeinde Marloffstein für den Gemeindeteil Rathsberg auf  600 EW60  reduziert.

 

 

Art. 2

 

Die Nachtragsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft.

 

(Ausfertigung)

 


Die Stadt Erlangen hat ihre ursprünglich für 105.000 Einwohnergleichwerte (EGW) konzipierte Kläranlage durch das Hinzukommen von „Abwassergästen“ (Kommunen und Körperschaften, die mittels Zweckvereinbarung die Kläranlage der Stadt nutzen) ab dem Jahr 1963 kontinuierlich weiter ausgebaut. Geplant war ein Ausbau auf 300.000 EGW im Endzustand.

 

Bedingt durch die stagnierende Bevölkerungsentwicklung und Gewerbeansiedlung im Einzugsbereich der Kläranlage hat sich herausgestellt, dass der momentane Ausbauzustand von 270.000 EGW, zumindest für den Zeitraum bis 2020, ausreichend bemessen ist. Diese Annahme wird von dem geltenden Wasserrechtsbescheid gestützt, der ebenfalls von einer Ausbaugröße von 270.000 EGW ausgeht.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat für die aus Bubenreuth dem Klärwerk Erlangen zugeführten Abwässer einen Anschlusswert von 6.000 EGW ermittelt. Darin enthalten sind auch die durch Bubenreuth durchgeleiteten Abwässer aus dem Ortsteil Rathsberg der Gemeinde Marloffstein. Das Wasserwirtschaftsamt empfiehlt hier eine den tatsächlichen Gegebenheiten in etwa entsprechende Aufteilung von 5.400 EGW für die Gemeinde Bubenreuth und 600 EGW für Rathsberg. Die aktuelle Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bubenreuth und der Gemeinde Marloffstein, die für die Beteiligten Grundlage der internen Abrechnung der an die Stadt Erlangen zu entrichtenden Benutzungsentgelte ist, sieht für Rathsberg allerdings 1.000 EGW und demnach ein Teilungsverhältnis von 5:1 vor. Die Gemeinde Marloffstein hat um eine Anpassung der Zweckvereinbarung gebeten (gewünschtes Teilungsverhältnis 9:1).

 

Der von den Verwaltungen ausgearbeitete und als Anlage beigefügte Entwurf des Änderungsvertrages enthält lediglich die Anpassung der Einwohnergleichwerte. Eine weitere Änderung bzw. Anpassung ist nicht erforderlich.

 

Der Abschluss dieses Nachtrags soll rückwirkend auf den 01.01.2006 erfolgen, damit die Abrechnung mit der Stadt Erlangen und die Weiterverrechnung mit der Gemeinde Marloffstein einheitlich erfolgen können.

 

In der Beratung wird zunächst erwogen, in die Vereinbarung noch eine Klausel aufzunehmen, nach der die Vertragspartner bei künftigen Veränderungen der von ihnen eingeleiteten Abwassermengen verpflichtet wären, das Teilungsverhältnis an die neue Sachlage anzupassen. Dies wird dann allerdings verworfen.

 

 


Anwesend:

13

/ mit

12

gegen

1

Stimme