Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den folgenden „Nachtrag zum Vertrag über die Durchleitung der Abwässer aus der Gemeinde Marloffstein für den Gemeindeteil Rathsberg" abzuschließen.
Nachtrag zum Vertrag
vom 14./17. November 1977
in der Fassung vom 29.11.2001
über die Durchleitung der
Abwässer aus der Gemeinde Marloffstein für den Gemeindeteil Rathsberg durch das
Gebiet der Gemeinde Bubenreuth und Anschluss der Kanalleitung an den
Schmutzwasserkanal (Qab-Sammler) der Gemeinde Bubenreuth bei Schacht
262 in der Frankenstraße Bubenreuth
Zwischen
der Gemeinde Bubenreuth, vertreten
durch den 1. Bürgermeister Klaus Pilhofer,
und
der Gemeinde Marloffstein,
vertreten durch die 1. Bürgermeisterin Angela Gläßel
wird folgendes vereinbart:
Art. 1
§ 2 Abs. 1 erhält folgende
Fassung:
Die
Gemeinde Bubenreuth hat zu Gunsten der Gemeinde Marloffstein von der Stadt
Erlangen die Berechtigung zur Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage
der Stadt Erlangen entsprechend 1000
Einwohnergleichwerten erworben.
Infolge
der im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg durchgeführten
Änderung der Ausbaugröße der Kläranlage der Stadt Erlangen von 300.000 EW60
auf 270.000 EW60 werden die Einwohnergleichwerte der Gemeinde
Marloffstein für den Gemeindeteil Rathsberg auf
600 EW60 reduziert.
Art. 2
Die Nachtragsvereinbarung
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft.
(Ausfertigung)
Die Stadt Erlangen hat ihre ursprünglich für 105.000 Einwohnergleichwerte (EGW) konzipierte Kläranlage durch das Hinzukommen von „Abwassergästen“ (Kommunen und Körperschaften, die mittels Zweckvereinbarung die Kläranlage der Stadt nutzen) ab dem Jahr 1963 kontinuierlich weiter ausgebaut. Geplant war ein Ausbau auf 300.000 EGW im Endzustand.
Bedingt durch die stagnierende Bevölkerungsentwicklung und Gewerbeansiedlung im Einzugsbereich der Kläranlage hat sich herausgestellt, dass der momentane Ausbauzustand von 270.000 EGW, zumindest für den Zeitraum bis 2020, ausreichend bemessen ist. Diese Annahme wird von dem geltenden Wasserrechtsbescheid gestützt, der ebenfalls von einer Ausbaugröße von 270.000 EGW ausgeht.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat für die aus
Bubenreuth dem Klärwerk Erlangen zugeführten Abwässer einen Anschlusswert von
6.000 EGW ermittelt. Darin enthalten sind auch die durch Bubenreuth
durchgeleiteten Abwässer aus dem Ortsteil Rathsberg der Gemeinde Marloffstein.
Das Wasserwirtschaftsamt empfiehlt hier eine den tatsächlichen Gegebenheiten in
etwa entsprechende Aufteilung von 5.400 EGW für die Gemeinde Bubenreuth
und 600 EGW für Rathsberg. Die aktuelle Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Bubenreuth und der Gemeinde Marloffstein, die für die Beteiligten Grundlage der
internen Abrechnung der an die Stadt Erlangen zu entrichtenden Benutzungsentgelte
ist, sieht für Rathsberg allerdings 1.000 EGW und demnach ein
Teilungsverhältnis von 5:1 vor. Die Gemeinde Marloffstein hat um eine Anpassung
der Zweckvereinbarung gebeten (gewünschtes Teilungsverhältnis 9:1).
Der von den Verwaltungen ausgearbeitete und als Anlage beigefügte Entwurf des Änderungsvertrages enthält lediglich die Anpassung der Einwohnergleichwerte. Eine weitere Änderung bzw. Anpassung ist nicht erforderlich.
Der Abschluss dieses Nachtrags soll rückwirkend auf den 01.01.2006 erfolgen, damit die Abrechnung mit der Stadt Erlangen und die Weiterverrechnung mit der Gemeinde Marloffstein einheitlich erfolgen können.
In der Beratung wird zunächst erwogen, in die Vereinbarung noch eine Klausel aufzunehmen, nach der die Vertragspartner bei künftigen Veränderungen der von ihnen eingeleiteten Abwassermengen verpflichtet wären, das Teilungsverhältnis an die neue Sachlage anzupassen. Dies wird dann allerdings verworfen.
Anwesend: |
13 |
/ mit |
12 |
gegen |
1 |
Stimme |